|
1) Herr B. stellt eine Frage zur Berliner Straße 1-3 und erkundigt sich nach der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung. BzBm‘in Richter-Kotowski antwortet, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde. Wie sich der Vorgang weiterentwickelt, kann im Augenblick nicht gesagt werden. Sollte sich das Verfahren weiter so hinziehen, kann es ggf. sein, dass die Baugenehmigung neu beantragt werden muss. 2) Frau M. stellt folgende Fragen bezüglich. des Anteils an barrierefrei zu errichtenden Neubauwohnungen: - Wie hoch ist der bezirkliche Bedarf an barrierefreien Wohnungen bis 2025, ausgehend vom Anstieg des Anteils älter werdender Einwohnenden? BzBm‘in Richter-Kotowski antwortet, dass es keine Hochrechnungen für die einzelnen Bezirke gibt, sondern nur für das Land Berlin. Die Bedarfe werden über die Regelungen in der Landesbauordnung (LBauO) abgebildet. Zum 01.01.2020 gab es dahingehend eine Änderung, die auch in Steglitz-Zehlendorf zu berücksichtigen sei.
- Haben sich infolge der Umplanung gemäß der neuen Verordnung Veränderungen auf die zu errichtende Anzahl von barrierefreien Wohnungen, die bis zum 31.12.2019 nach § 50 Abs. 1 S.4 BauO Berlin noch mit einem rund 30%igen Anteil am gesamten Wohnungsneubau quotiert waren gegenüber den 50 % ab 01.01.2020, ergeben? BzBm‘in Richter-Kotowski antwortet, dass alle Anträge, die bis zum 31.12.2019 eingegangen sind, der alten Regelung unterliegen (30 %). Alle Anträge, die nach dem 01.01.2020 eingegangen sind, unterliegen den neuen Vorschriften. „Quotierungen“ gebe es nicht.
Frau M. stellt daraufhin weitere Fragen zum Bebauungsplanverfahren 6-30, Lichterfelde-Süd: - Wie hoch wird der zu errichtende Anteil barrierefreier Wohnungen bei dem Vorhaben von 2500 WE voraussichtlich sein? BzBm‘in Richter-Kotowski antwortet, dass der Anteil so hoch sein wird, wie es in der BauO verlangt wird. 50 % der Wohnungen pro Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen müssen barrierefrei sein. Da man sich noch im Planungsverfahren befinde, kann nicht genau gesagt werden, wie hoch die Anzahl der barrierefreien Wohnungen am Ende sein werde.
- Werden gemäß § 9 Abs. 1 S.8 BauGB im Hochbaugebiet in diesem Plan gesondert Flächen für „barrierefreies Wohnen - Verordnung in Berlin“ festgesetzt? BzBm‘in Richter-Kotowski verneint dies und teilt mit, dass es Flächenfestsetzungen für den sozialen Wohnungsbau geben wird. Diese barrierefreien Wohnungen werden dann nach den aktuellen Vorschriften der Bauordnung errichtet, sowohl im sozialen Wohnungsbau, als auch in übrigen Wohnungsbau, nämlich 50 %. Dadurch, dass es in der Bauordnung so festgelegt ist, gebe es keinen Grund, eine Festlegung zu treffen.
3) Herr F. fragt, ob es möglich wäre, vor jedem Bezirksverordneten künftig ein Namensschild mit der zugehörigen Fraktion zu stellen? Es fällt Herrn F. schwer, die Fragen hinsichtlich der Fraktionen einzuordnen. BV Herr Hippe begrüßt den Vorschlag von Herrn Frick und fügt hinzu, dass keiner dazu verpflichtet werden kann. Für ein besseres Verständnis für die Einwohner/Gäste würde er es jedoch begrüßen. Es werden keine weiteren Einwohnerfragen gestellt.
|
|