Auszug - Vorstellung des Konzepts "Diskriminierungsarme Kita"  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Scoz (Leiterin des KiJuB) stellt eine PowerpointPräsentation vor. Diese soll einen Input zu der nachfolgenden Vorstellung des Konzepts darstellen. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Frau Scoz berichtet, dass sich ihre Präsentation nicht auf den Bezirk Steglitz-Zehlendorf bezieht, sondern allgemein die Diskriminierung bei Kindern und Jugendlichen darstellen soll.

Frau Scoz stellt die Definition von Diskriminierung vor. Diese lautet: „Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert

Frau Scoz berichtet von verschiedenen Gesetzesgrundlagen, die Diskriminierung verbieten.

Dazu gehört der Artikel 2 UN-Kinderrechtskonvention, der Artikel 3 GG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das LADG und die §§ 2 und 4 des Berliner Schulgesetzes.

Sie stellt die Merkmale von Diskriminierung vor. Diese sind u.a. die ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Weltanschauung, chronische Erkrankung, Sprache, Sexualität.

Der Merkmalkatalog spiegelt die verschiedenen Arten von Diskriminierung wider. Diese sind nicht immer nicht immer einzeln zu betrachten.

Es gibt überall Diskriminierung wo Kinder sich aufhalten, aber auch in Werbungen, Büchern oder bei Spielzeugen. Sie findet nicht nur auf persönlicher Ebene statt, sondern auch auf strukturell-gesellschaftlicher Ebene, wie z.B. in der Schule.

In Berlin gibt es zwei Beratungsstellen, an die sich Kinder und Jugendliche wenden können, die Diskriminierung erfahren mussten. Dazu gehört das KiDs und die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS). Zudem gibt es verschiedene Fachstellen, wie z.B. ReachOut, das Netzwerk Kinderrechte, Kindersache (DKHW), die Registerstelle und die Antidiskriminierungsstelle.

 

Frau Wagner (Leiterin des Instituts und der Fachstelle Kinderwelten für vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung) stellt eine weitere PowerpointPräsentation vor. Sie beschreibt und präsentiert das Konzept der diskriminierungsarmen Kita.

Die Expertise des Instituts liegt darin KiTa-Teams und Leitungen zu unterstützen. Der Konzeptansatz der vorteilsbewussten Bildung und Erziehung, wurde im Jahr 2000 entwickelt und verbreitet. Es wurden verschiedene bundesweite Projekte durchgeführt, um den Ansatz zu entwickeln. Seit 2011 gibt es die Fachstelle Kinderwelten für vorteilsbewusste Bildung und Erziehung, deren Aufgabe darin besteht, Fortbildungen / Veranstaltungen durchzuführen und benötigte Materialien bereitzustellen.

Frau Wagner berichtet von drei Arbeitsschwerpunkten. Ein Arbeitsschwerpunkt ist das Kompetenznetzwerk für Demokratiebildung im Kindesalter. Die Aufgabe besteht darin, auszumachen was vorteilsbewusste Bildung und Teambildung liefert und dies zugänglich zu machen. Der zweite Arbeitsschwerpunkt ist die Antidiskriminierungsberatungsstelle, von der Frau Scoz zuvor berichtet hat. Sie befindet sich in der Trägerschaft des Instituts und ist die erste Beratungsstelle, die sich mit Diskriminierungsfällen von jungen Kindern beschäftigt.

Der dritte Arbeitsschwerpunkt ist der Fortbildungsbereich, der in Berlin und bundesweit Fortbildungen zu diesem Ansatz anbietet.

Frau Wagner erklärt, dass sich bewusstgemacht werden muss, dass es Vorurteile gibt, woher diese kommen und welche Auswirkungen sie haben können. Dies ist besonders wichtig, bei Menschen, die einen pädagogischen Alltag gestalten, wie Erzieherinnen und Erzieher.

Frau Wagner berichtet, dass die gemeinsame Zeit mit den KiTas mindestens zwei Jahre beträgt, da die Bewusstwerdung über Vorurteile und diskriminierende Zusammenhänge, viel Zeit in Anspruch nimmt. Dabei werden Erfahrungen gemeinsam ausgewertet und Fortbildungen durchgeführt. Sie berichtet weiter, dass Diskriminierung eine Bildungsbehinderung ist und beim Lernen lähmt, sodass es besonders wichtig ist, dass dieses Konzept bereits in der KiTa eingesetzt wird. Frau Wagner stellt verschiedene Produkte vor, bei denen die Diskriminierung deutlich wird. Dazu zählt u.a. die sogenannte „Hautfarbe“ aus dem Buntstifte-Kasten.

Sie stellt vier Ziele vor, die in dem zweijährigen Prozess verfolgt werden. Das erste Ziel ist, dass alle Kinder in ihren Identitäten bestärkt werden. Das zweite Ziel lautet, dass allen Kindern die Erfahrung mit Unterschieden ermöglicht werden soll. Das dritte Ziel ist, das Unterstützen des kritischen Denkens über Gerechtigkeitsfragen. Das vierte Ziel ist das Aktivwerden, wenn Ungerechtigkeiten festgestellt werden.

 

Herr Serowy (B90 Grüne) bedankt sich bei Frau Wagner für die Präsentation und eröffnet die Aussprache.

 

Frau Reitz-Reule (SPD) fragt, wie oft KiTas um Unterstützung bitten und Schulungen in Anspruch nehmen.

Frau Wagner antwortet, dass dies sehr häufig und bundesweit geschieht. Sie erklärt, dass es öfter Anfragen der Träger gibt, die eine Qualitätsentwicklung angehen wollen.

 

Herr Ehrhardt (FDP) erkundigt sich, ob das Institut ein Alleinstellungsmerkmal hat und ob es kritische Meinungen zu dem Konzept gibt.

Frau Wagner berichtet, dass es bundesweit sehr wenige Konzepte mit diesem Ansatz gibt.

 

Frau Dr. Seel fragt, wie die Arbeit mit den Eltern gelingt.

Frau Wagner antwortet, dass dies ein wichtiges Handlungsfeld ist. Ein erheblicher Teil der Eltern ist froh über dieses Konzept und den Prozess, vor allem sind es die Familien, die selber Diskriminierungserfahrungen machen mussten.

 

Herr Ehrhardt (FDP) fragt, ob alle vier Ziele eine gleiche Gewichtung haben.

Frau Wagner sagt, dass sie aufeinander aufbauen und zusammenhängend betrachtet werden müssen, jedoch bei Krippe-Kindern nur die ersten beiden Ziele verfolgt werden und beim Personal die letzten beiden Ziele.

 

 
 

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