Auszug - Beauftragter für öffentliche Sicherheit und Ordnung
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BzStR Karnetzki führt aus, dass eine derartige Beauftragtenstelle im Bezirksamt Neukölln beim Bezirksbürgermeister und nicht im Ordnungsamt eingerichtet wurde, wobei es sich bei dem Aufgabenbereich der Kriminalitätsbekämpfung allerdings um eine Aufgabe der Polizei handeln würde.
Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme mit 12 Nein-Stimmen abgelehnt. |
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