Auszug - Flexibudget  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Gulitz berichtet, dass Frau Stürzbecher (Jugendhilfeplanerin) das Projekt mit den Trägern der freien Jugendhilfe konzipiert hat und eine PowerpointPräsentation vorstellen wird. Die Präsentation und die Anlage werden dem Protokoll beigefügt.

 

Frau Stürzbecher berichtet vom aktuellen Stand zum Thema Flexibudget. Zuerst stellt sie die Entwicklung vor. Die Grundlagen sind aus den Fachkonzepten zur Sozialraumorientierung entstanden. Im Landesjugendhilfeausschuss gab es ebenfalls mehrere Fachdiskurse zum Thema „Steuerung von Hilfen zur Erziehung“. Sie berichtet, dass es aus der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Sozialausgaben auf der Senatsebene Empfehlungen gab. Die Kernempfehlung lautete, dass zusätzliche Bezirksbudgets eingerichtet werden sollen, die es ermöglichen niedrigschwellige Angebote in den sozialen Räumen flexibel durch die Bezirke herrichten zu können. Dieser Senatsbeschluss wurde am 01.10.2019 gefasst und anschließend wurde am 13.03.2020 ein Fachkonzept zum Thema Flexibudget verabschiedet. Das Schreiben an die Bezirke, das beinhaltet, eine entsprechende Fachkonzeption zu erstellen, wurde am 23.04.2020 verschickt. Bis zum 15.06.2020 lief die Frist, diese Konzepte einzureichen und der Projektstart war der 01.07.2020.

Frau Stürzbecher berichtet, dass es viele Vorgaben gegeben hat, wie die niedrigschwelligen Angebote auszugestalten sind. Unter anderem sollte ein frühzeitiger Zugang der Zielgruppe zu bedarfsgerechten gezielten sozialräumlichen Angeboten hergestellt werden. Zudem war wichtig, dass mit diesen Angeboten mittel- bis langfristig eine Dämpfung des Transferkostenanstiegs bezweckt wird. Ebenso sollten die Hilfen ohne Schranken und aufwendige Bedarfsprüfung an die Zielgruppe herangetragen werden. Außerdem sollte insgesamt die fallunspezifische und sozialräumliche Arbeit gestärkt werden. Frau Stürzbecher erklärt, dass sozialräumliche Beratungsstrukturen weiter ausgebaut werden sollten und dass mit den Angeboten eine engere Verknüpfung zwischen der einzelfallbezogenen Arbeit des Regionalen Sozialen Dienstes und den Ressourcen der Regionen hergestellt werden sollte. Es wurde festgestellt, dass sozialräumliche Angebote ohne eine Anbindung zum RSD installiert werden, wenig Wirksamkeit entfalten.

 

Frau Stürzbecher berichtet, dass als Zielgruppe Familien, Kinder, Jugendliche und Volljährige bis 21 Jahre in beeinträchtigenden und belastenden Lebenslagen erreicht werden sollten. Die Senatsverwaltung ist davon ausgegangen, dass es bei besonderen Übergängen zu krisenhaften Zuständen kommen kann, die nicht ausschließlich über HzE abgefangen werden sollten.

Die Senatsverwaltung hat ebenfalls vorgegeben, in welchen Paragraphen sich förderfähige Maßnahmen finden können. Dies sind die Paragraphen §§13, 14, 16 18 SGB VIII.

 

Frau Stürzbecher erklärt, dass die Mittelzuweisung über die auftragsweise Bewirtschaftung erfolgen soll. In diesem Jahr wurden jedem Bezirk 300'000 € bewilligt und im Jahr 2021 600'000 €. Die Bedingung für die Mittelzuweisung war das Vorweisen einer Bezirkskonzeption und die erfolgte Prüfung durch die Senatsverwaltungen Jugend sowie Finanzen.

 

Herr Serowy (B90 Grüne) bedankt sich bei Frau Stürzbecher für die Vorstellung des

Flexibudgets und eröffnet die Aussprache.

Frau Hafener (BD) erkundigt sich, wie sich das Flexiteam zusammensetzt.

Frau Stürzbecher antwortet, dass drei Träger in diesem Bereich Vorschläge unterbreitet haben, um gemeinsam eine niedrigschwellige Beratung sicherzustellen. Es soll mit den Sozialraumkoordinatoren ein Tandem gebildet werden, damit Bedarfe und Maßnahmen gemeinsam ausgearbeitet werden können.

 

Herr Lücke (CDU) bittet um eine regelmäßige Information über die getroffenen Maßnahmen auf welchen Bedarf dies begründet ist, sodass der JHA informiert ist.

 

Herr Höringklee (BD) fragt, ob es sich bei der Zuwendung um eine Fehlbetrags-, Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung handelt, d.h. ob die Träger Barmittel mit einbringen mussten und wie die vorhandenen Ausgaben im Bereich der Sachmittel finanziert werden sollen, da das Geld für Personalmittel genutzt werden soll.

Frau Stürzbecher antwortet, dass die Zuwendung überwiegend für Personalkosten zu nutzen sind, aber dennoch auch Sachmittel in Höhe von fünf Prozent finanziert werden können.

Herr Gulitz antwortet, dass sich das Jugendamt in den nächsten Jahren diesem Thema widmen wird. In diesem Fall gab es Antragsformulare der Senatsverwaltung die an die Träger weitergereicht wurden.

 

Herr Ehrhardt (FDP) fragt, wie die Mittelverteilung ausgesehen hat.

Frau Stürzbecher antwortet, dass dies je nach Antrag entschieden wurde bzw. nach dem beantragten Projekt dem dafür benötigten Personalumfang.

Herr Ehrhardt bittet um eine Auflistung, die an den JHA verschickt werden soll.

Frau Stürzbecher willigt ein. Die Auflistung wird mit der nächsten Einladung versendet.

 

Frau Gollombeck (AfD) fragt, wie viele Mittel bereits verplant sind, von den bewilligten 300000 €r dieses Jahr.

Frau Stürzbecher antwortet, dass alle Mittel verplant sind und dies eine Vorgabe der Senatsverwaltung war. Der Antrag konnte erst angenommen werden, wenn alle Mittel verplant und mit den Angeboten der Träger belegt sind.

 

Herr Ehrhardt (FDP) erkundigt sich, ob es unter diesen Projekten einige gibt, die mit einer gewissen Varianz bereits angeboten werden.

Frau Stürzbecher antwortet, dass z.B. die aufsuchende Elternhilfe ein Projekt ist, welches sehr gut angenommen wird und bei dem die Bedarfe oft kundgetan werden. Diese Hilfen mussten nach einem halben Jahr abgebrochen werden, weil das Landesprogramm dies so vorgesehen hat. Das ist ein Beispiel für ein bereits bestehendes Projekt, was nun fortgeführt und weiter ausgeweitet werden kann.

 

Herr Lamm (BD) sagt, dass es damit endlich Gelder im Land Berlin gibt, die flexibel sind und im Vorfeld und Umfeld von Hilfen zur Erziehung greifen. Er ergänzt die Antwort von Frau Stürzbecher und erklärt, dass die Projekte ohne das Flexibudget nicht umsetzbar wären, da die Grundfinanzierung nicht gesichert wäre.

 

 
 

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