Auszug - Kein Bebauungsplan X-B 6-30 für Lichterfelde-Süd (Parks-Range) ohne das Grundeigentum des Landes Berlin an der „Grünen Mitte“/ „Lichterfelder Weidelandschaft“
BV Herr Ziffels erklärt, dass es wichtig sei, die Grüne Mitte zu erhalten. Dafür sei es notwendig, dies vertraglich festzuhalten, damit aus der Grünen Mitte auch zu keinem späteren Zeitpunkt Bauland entsteht. Bezirksstadträtin Frau Schellenberg erklärt, dass regelmäßig Gespräche zu Ausgleichsmaßnahmen stattgefunden haben und im Ausschuss dazu berichtet wurde (beispielsweise wurde die Umsiedlung der Eidechsen vorgestellt). Zudem seien in einer Anlage zum Städtebaulichen Vertrag die Umsetzungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Grünen Mitte (Lichterfelder Weidelandschaft) geregelt. Außerdem wird ein Landschafts- und Pflegeplan im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erstellt, der auch mit einer Summe in Höhe von 5000 Euro des bezirklichen Umweltamtes finanziert wird. Dies dient auch der Vorbereitung des Unterschutzstellungsverfahrens für die Lichterfelder Weidelandschaft. Die Unterschutzstellung des Gebietes verhindert, dass die Grüne Mitte Bauland werden kann. Aus diesen genannten Gründen ist es sinnvoller, dass man den eingeschlagenen Weg weitergeht und nicht die Fläche erwirbt. BV Herr Steinhoff erklärt, dass die Grüne-Fraktion alles dafür tut, dass das Unterschutzstellungsverfahren vorankommt und die Fläche damit langfristig erhalten bleibt. BD Herr Dr. Förster erklärt, dass die Stadt kein geeigneter Käufer für die Fläche sei, um diese langfristig zu schützen. Er rät außerdem, dass die vertraglichen Reglungen so gestaltet werden, dass die Fläche für immer geschützt wird – ähnlich wie beim Grunewald (auch wenn der Grunewald gerodet wird, bleibt die Fläche ein Wald). Dies gilt auch für das Biotop, auch wenn es dem Biotop schlecht geht, bleibt es ein Biotop. BV Frau Dr. Bone-Winkel ergänzt noch einmal, dass der städtebauliche Vertrag alles regelt und zusätzlich gibt es eine Zusicherung der Querfinanzierung von Privat. UmNat L Herr Marschall erklärt, dass Unterschutzstellungsverfahren prinzipiell offen sind, d.h. dass beispielsweise nicht alle Teile Landschaftsschutzgebiete werden, sondern dass Teile eben auch Naturschutzgebiete (höhere Schutzmaßnahmen) werden können. Außerdem ist in dem städtebaulichen Vertrag geregelt, dass Mischfinanzierungen möglich sind. BV Herr Ziffels widerspricht: Für die nächsten zehn Jahre sei die Finanzierung möglicherweise gesichert, aber langfristig sei der Schutz nicht abgesichert. Deshalb könnte auch –wenn nicht das Land Berlin die Fläche kauft- eine Stiftung das Gelände verwalten.
Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt. |
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