Auszug - Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung
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Die SPD-Fraktion möchte wissen, warum der Antrag, obwohl der Sozialausschuss bereits zugestimmt hatte, wieder an den Sozialausschuss zurücküberwiesen wurde. Die CDU-Fraktion erläutert, dass der Antrag zurücküberwiesen wurde, weil die Zählgemeinschaft sich dafür ausgesprochen hat, rechtssicher in die Abgeordnetenhauswahl, ggf. in die zusammengelegte Bundestagswahl und in die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung gehen zu wollen. BzStR Mückisch weist noch einmal darauf hin, dass es eine formale Sache war und das Umsetzen dieser Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung nicht einfach ist. Organisatorisch ist kein Wahlamt zuständig, sondern das Sozialamt. Dies ist jedoch kein ausgebildetes Wahlamt und könnte die geforderten Kapazitäten nicht aufbringen.
Der Antrag wird einstimmig vertagt. |
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