Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzStRckisch berichtet, dass das Bezirksamt in der Nacht der Solidarität, die Anfang des Jahres stattfand (Zählung der Obdachlosen im Bezirk), 197 Freiwillige teilgenommen haben. Es wurden Teams mit ca. 5 Personen gebildet. In dieser Nacht wurden 13 Obdachlose in Steglitz-Zehlendorf gezählt, 7 Personen davon in der Kältehilfe und 5 Personen im Straßenraum.

 

In der letzten Woche fand eine Sitzung der Stadträte statt und es wurde vereinbart, die Freizeitstätten in den Bezirken ab dem 01.07.2020 beginnend wieder sukzessive zu öffnen. Tempelhof-Schöneberg wird schon am 15.06.2020 beginnen, was aber eher als Probelauf zu werten ist. Zu Beginn wird der Cafeteria-Betrieb aufgenommen, im Anschluss daran werden die Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können. Für jedes Haus wurden die Wegeleitsysteme, Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen individuell gestaltet. Anschließend sollen nach und nach die Gruppen starten. BzStRckisch bittet jedoch um Geduld und Verständnis, da zeitgleich die entsprechenden Programme gestaltet werden müssen, befindet man sich in der Parallelität der Aufgaben.

 

Frau Herzig-Pairan, Soz L, berichtet über die organisatorischen Veränderungen im Sozialamt. Es gibt jetzt den neuen Fachbereich 4, Teilhabe. Hierunter wird oft die Eingliederungshilfe verstanden. In diesem Bereich sind durch hohe Personalvakanzen und diverse zusätzliche Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes zu erledigen waren, Rückstände entstanden. Dort wurde jetzt eine vollständige Umorganisation der Arbeit vorgenommen, die gleichzeitig die Einarbeitung neuen Personals ermöglicht. Die Zuständigkeiten sind jetzt nach Aufgaben und nicht mehr nach Buchstaben geregelt.

 

Im Fachbereich 1, Rechtsstelle und Durchsetzung von Forderungen, gibt es seit dem 01.01.2020 das Angehörigenentlastungsgesetz, d.h., es gibt wesentlich weniger Unterhaltsforderungen, die gegenüber Verpflichteten gestellt werden. Dies führt zu einer generellen Umorganisation des Fachbereichs. Auf diese Weise ist es möglich, an einer Stelle Personal einzusparen, um mit diesen Mitarbeitern den Fachbereich 4, Teilhabefachdienst, zu unterstützen. Eine weitere Umorganisation gibt es in der Hilfe zur Pflege, z.B. die Aufteilung in ambulante und stationäre Hilfe. Dies führte zu vielen Spezialisierungen, d.h. offene Vakanzen können nicht ohne Weiteres ausgeglichen werden. Hier wird pilothaft eine Mischarbeitsgruppe gebildet.

 
 

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