Auszug - Asphaltierung der Tambacher Straße zwischen Brotteroder Straße und Marchandstraße
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BV Herr Kronhagel führt aus, dass der hintere Abschnitt der Tambacher Straße mit Kopfsteinpflaster gepflastert ist; der CDU-Fraktion geht es darum, die Fahrbahn ähnlich wie am Jungfernstieg zu asphaltieren, um das Radfahren zu erleichtern. SG L Herr Müller-Ettler führt aus, dass der hier genannte Abschnitt der Tambacher Straße gut gepflastert ist und keine Fahrbahnschäden aufweist. Auch lägen dem Straßen- und Grünflächenamt schon jetzt Beschwerden vor, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 hier nicht eingehalten wird, eine Asphaltierung würde dieses Problem noch verschärfen. Ein weiteres Argument gegen eine Asphaltierung ist, dass durch eine Versiegelung der Fahrbahn zusätzliches Oberflächenwasser in den Regenkanal eingeleitet werden würde. BzStR’in Schellenberg ergänzt, dass es außerdem den BVV-Beschluss Nr. 1187/IV gibt, demzufolge Straßen mit Kopfsteinpflaster im Bezirk zu erhalten seien. BV Herr Steinhoff ist der Ansicht, dass das Pflaster, wenn es noch gut erhalten ist, in der Straße bleiben solle, nicht zuletzt wegen der Versickerungsmöglichkeiten, die das Pflaster bietet. Er beantragt für die GRÜNE-Fraktion die Vertagung des Antrags. BD Herr Lutz ist der Ansicht, dass ein BVV-Beschluss aus dem Jahr 2011 nicht prioritär sein darf. Wenn Straßen, die zum Radroutennetz gehören, gepflastert sind, muss es möglich sein, diese zu asphaltieren oder zumindest einen Asphaltstreifen einzubauen. Er plädiert gegen eine grundsätzliche Ablehnung des Asphaltierens. In der Tambacher Straße, über die keine Radroute verlaufe, könne er mit dem Verbleib des Pflasters leben. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass diese Regeln für alle Straßen gelten müssten. BV Herr Thimm weist darauf hin, dass es in diesem Antrag konkret um die Tambacher Straße gehe und nicht um eine Grundsatzdiskussion. BV Herr Döhnert dankt für die ausgetauschten Argumente. Man müsse sich eben jeweils die konkreten Stellen ansehen.
Der Antrag wird vertagt. |
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