Auszug - Halteverbot Chausseestraße Wannsee
BzStR’in Schellenberg erläutert, dass es sich bei der Chausseestraße im OT Wannsee um eine Hauptstraße der StEP-Stufe III handelt. Daher liegt die Zuständigkeit für dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Abteilung VI der SenUVK. BV Herr Gruner schlägt vor, die gewünschte Verkehrsberuhigung mit dem Aufstellen von Radbügeln, nicht aber mit der Ausweisung von Parkplätzen zu erreichen. Der Antrag wird in einen Prüfauftrag geändert und lautet: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das absolute und beschränkte Halteverbot in der Chausseestraße in Wannsee aufgehoben werden, insbesondere beidseitig ...“.
Der geänderte Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. |
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