Auszug - Schwerpunktthema: Jugendausbildungszentrum  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Gulitz stellt mithilfe einer PowerPoint-Präsentation die Bestandsanalyse des Jugendausbildungszentrums (JAZ) vor.

Er berichtet, dass die Bestandsanalyse von Frau Wummel (Jug L1) in Zusammenarbeit mit den Leitungskräften und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des JAZ durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Bestandsanalyse wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendausbildungszentrums vor 2 Wochen mitgeteilt, um die weiteren Prozesse transparent zu gestalten. 

Herr Gulitz stellt zunächst kurz die Gründe für die Bestandsanalyse dar. Ein Grund ist die geringe Auslastung des JAZ. Die Betriebserlaubnis gilt für 118 Ausbildungsplätze, derzeit befinden sich 53 Auszubildende in der Berufsausbildung und 7 in der Berufsvorbereitung, so dass die Auslastung bei ca. 50 Prozent liegt. Ein weiterer Grund ist die damit verbundene hohe Kostensteigerung in den letzten Jahren. Zudem gibt es kritische Äerungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien (SenBJF), da im JAZ keine konzeptionelle Weiterentwicklung stattgefunden hat.

Herr Gulitz stellt ein Diagramm vor, in dem die Auslastung des Jugendausbildungszentrums zur besseren Übersicht erneut dargestellt wurde. Daraus wird deutlich, dass die Belegungszahlen seit dem Jahr 2017 kontinuierlich sinken.

Herr Gulitz berichtet, dass die Gesamtfläche des Grundstücks 40000 m2 umfasst. Darauf befinden sich 8 Gebäude, von denen 5 vom JAZ genutzt werden, 2 zum Teil vermietet sind und ein Gebäude vom Verein „Perspektive Zehlendorf e.V.“ genutzt wird.

Die durchschnittlichen hrlichen Instandhaltungskosten der letzten 5 Jahre belaufen sich auf 142091, 39 €. Desweiteren wurde ein Gutachten durch das Hochbauamt angefertigt, aus dem Sanierungskosten in Höhe von 34 Mio. € hervorgehen. 

Herr Gulitz erklärt, dass die Kosten pro Ausbildungsplatz pro Monat im JAZ bei 6611,37 € liegen und bei einem freien Träger 2541,66 €. Um eine Anpassung an die Kosten der freien Träger vorzunehmen, müssten erforderliche Einsparungen i.H.v. 61 Prozent erfolgen. Die folgende Folie stellt die Kostenverteilung aus dem Jahr 2019 auf die einzelnen Produkte dar. 39 Prozent der Kosten werden dem Produkt für die Personalkosten der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem JAZ zugeordnet. 29 Prozent sind „Sonstige-Teilkosten“ wie z.B. der Jugendhilfeausschuss oder andere Kosten des Bezirks, die jedoch in jedes Produkt mit einfließen. 23 Prozent stellen die Kosten der Immobilie dar, sieben Prozent die Personalkosten der Auszubildenden und ein Prozent sind die Sachkosten. Aus dieser Grafik geht hervor, dass die 61 Prozent Einsparungen im derzeitigen Konstrukt nicht realisierbar sind und daher eine andere Lösung gefunden werden muss.

 

Herr Gulitz stellt die zwingenden kurzfristigen Veränderungen im JAZ vor. Dazu gehört einerseits die Anpassung des Personalschlüssels an die Belegungszahlen. Andererseits soll die Nutzung der Immobilie reduziert werden, sodass ein Teil des Grundstücks für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden könnte.

Innerhalb von vier Wochen soll ein Maßnahmeplan entwickelt werden, in dem festgelegt wird wie hoch die Anzahl der Plätze sein soll und wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter dafür benötigt werden. Dies wird in enger Abstimmung mit den Leitungskräften des JAZ und transparent gegenüber den Mitarbeitenden und Auszubildenden erfolgen.

 

Herr Gulitz berichtet zudem von notwendigen langfristigen Veränderungen. Diese beinhalten einen Betriebsübergang an einen freien Träger, damit die Jugendberufshilfe fortgesetzt und weiterentwickelt werden kann. Eventuell kann das Grundstück dann auchr weitere Jugendhilfe-Maßnahmen genutzt werden.

Es soll ein Interessenbekundungsverfahren in die Wege geleitet werden, um herauszufinden ob es interessierte Träger gibt, die passende Angebote anbieten.

 

Herr Serowy (B90 Grüne) eröffnet die Aussprache.

 

Herr Lücke (CDU) erkundigt sich, wie sich die Sanierungskosten in Höhe von 34 Mio. zusammensetzen und bittet um eine Aufstellung von acht bis zehn Maßnahmen und den dazugehörigen Kosten. Zudem fragt er, was das Interessensbekundungsverfahren beinhalten soll.

Herr Gulitz antwortet, dass in dem Gutachten des Hochbauamtes die einzelnen Gebäude und die dazugehörigen Sanierungskosten aufgegliedert wurden. Dies kann an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses verschickt werden.

Herr Gulitz erklärt, dass im Interessenbekundungsverfahren festgelegt wird, an diesem Standort weiterhin Jugendberufshilfe durchzuführen. Sodass die Auszubildenden eine Gewährleistung haben, die Ausbildung dort weiterhin durchzuführen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Träger wechseln dürfen. Perspektivisch könnten weitere Jugendhilfe-Maßnahmen angedacht werden, wie z.B. der Bau von Kita-Plätzen. Zudem gibt es Träger, die Kita-Plätze schaffen wollen, denen jedoch das Grundstück fehlt, welches man ihnen dann zur Verfügung stellen könnte.

 

Herr Ehrhardt (FDP) fragt, ob die Entwicklung des Objektes gebunden ist. Er erkundigt sich, welche Summen im Interessensbekundungsverfahren aufgenommen werden sollen und wie die Belegungszahlen aussehen sollen.

Herr Gulitz antwortet, dass es beim Interessensbekundungsverfahren nicht um finanzielle Förderung gehen kann, sondern das Grundstück und die Immobilie zur Verfügung gestellt werden. Welche Belegungszahlen realistisch sind, soll innerhalb der nächsten Wochen erarbeitet werden. Diese wird bei ungefähr 45 bis 60 Plätzen liegen. Um herauszufinden, welche Zahl angesetzt werden soll, wird der Bedarf im Land Berlin mit einbezogen werden.

 

Herr Serowy (B90 Grüne) erkundigt sich, ob eine Erhöhung der Belegungszahlen möglich wäre und wie die Zukunft der Mitarbeitenden des JAZes aussieht.

Herr Gulitz antwortet, dass mit der Senatsverwaltung über die Erhöhung der Auslastung gesprochen wurde, dies jedoch nicht umsetzbar sei.

Er spricht von einer Reduzierung der Verwaltungsmitarbeiter/innen im JAZ. Diese können in andere Bereiche des Jugendamtes eingesetzt werden. Die Reduzierung der Sozialpädagogen ist bisher nicht notwendig, da eine Stelle noch nicht ausgeschrieben wurde und eine weitere durch die Versetzungen in den Ruhestand frei wird. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternnten zukünftig ebenfalls anderweitig im Jugendamt eingesetzt werden. Bei der Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer, liegt die Ausstattung bei 200 Prozent gegenüber den Belegungszahlen und im Jugendamt gibt es keine vergleichbare Tätigkeit. Im Land Berlin jedoch, gibt es einen hohen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrer. Bei den Ausbildern/Ausbilderinnen gibt es kein vergleichbares Angebot im Jugendamt. Bei einem Betriebsübergang an einen freien Träger gibt es die Möglichkeit, dass dieser die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter übernimmt. Ebenso können die Mitarbeiter/innen im Bezirksamt, bzw. Land Berlin bleiben und andere Aufgaben wahrnehmen.

 

Herr Lücke (CDU) fragt, was die Kritik der Senatsverwaltung bezüglich der konzeptionellen Entwicklung des JAZes beinhaltete.

Herr Gulitz antwortet, dass die Senatsverwaltung seit mehreren Jahren auf ein neues Konzept wartet. Es wurde ein Konzept erstellt, was jedoch von der vorigen Jugendamtsleitung nicht weitergegeben wurde. Heutzutage ist das Konzept nicht mehr zeitgemäß, sodass es in der Form nicht mehr weitergegeben werden kann.

 

Frau Kirsch (SPD) erkundigt sich, wie der Träger dies kostengünstiger umsetzen soll, da die Gebäudekosten die gleichen sind.

Herr Ehrhard (FDP) fragt, wie mit dem Investitionsbedarf umgegangen werden soll und ob das gesamte Areal genutzt werden soll oder Teile davon abgegeben werden sollen.

Herr Gulitz antwortet, dass mit der bezirklichen Jugendhilfeplanung weiterer Bedarf festgelegt werden soll. Danach kann überprüft werden, wieviel der Fläche überhaupt noch für die Jugendhilfe benötigt wird. Er sagt, dass es vorstellbar wäre, einen Teil des Geländes abzugeben und für Infrastrukturmaßnahmen des Bezirks zu nutzen.

r Träger der freien Jugendhilfe bestünde dann die Möglichkeit, wirtschaftlichere Gebäude zu errichten. Die Realisierbarkeit kann in einem Interessenbekundungsverfahren geprüft werden.

 

Herr Höringklee (BD) berichtet, dass ein konkurrenzfähiger Preis nicht realisierbar ist, wenn der Träger vergleichbare Personalkosten und Ausstattungskosten zahlt. Die Einsparungen sind hauptsächlich im Gemeinkosten-Bereich zu finden und dementsprechend nicht sehr hoch. Wenn ein Konzept erstellt wird, muss die Überlegung mit einfließen, ob die Jugendberufsausbildung an diesem Standort eine Zukunft hat oder ob es andere Nutzungsmöglichkeiten gibt.

Herr Gulitz erklärt, dass dort kein Träger zu „Dumping-Preisen“ die Arbeit der Jugendberufshilfe verrichten soll. Die Träger der Jugendberufshilfe haben über das mit der Senatsverwaltung zu verhandelnde Kostenblatt eine auskömmliche Finanzierung. Er bekräftigt noch einmal, dass an diesem Standort definitiv weiterhin Jugendberufshilfe stattfinden soll.

 

Herr Mier (CDU) erkundigt sich nach den Gründen, wieso die Belegungszahlen ab 2017 kontinuierlich gesunken sind und mit welchen Zielvorstellungen in die Planung gegangen werden soll. Herr Jannicke (BD) fragt, ob es Ideen gibt, wer im Bezirk Interesse an diesem Gelände haben könnte und welches Interesse besteht. Er berichtet von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen oder dem Bau von Wohnungen für junge und andere Menschen. Es muss auch bezirkspolitisch geschaut werden, welche Bedarfe bestehen.

 

Frau Böhm antwortet, dass die Jugendberufshilfe ein komplexes Feld in der ganzen Bundesrepublik Deutschland ist. Dieses Thema wurde 2013/2014 oft diskutiert in Bezug auf das Übergangsmanagement und dass die Jugendlichen damit immer weiter vom Arbeitsmarkt entfernt werden. Die Diskussion legte sich, als sich herausgestellt hatte, dass es nicht genug Ausbildungsplätze für die Auszubildenden gibt. Bis heute gibt es die Situation, dass es ein Angebot an Ausbildungsplätzen im Land Berlin gibt und Jugendliche, die Ausbildungsplätze suchen, die aber nicht zusammenpassen. Daher ist der Wunsch, dass von der Wirtschaft mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, damit die Jugendlichen mehr Auswahl haben.

Die Handwerksberufe sind von den Jugendlichen nicht sehr gefragt.

Die Jugendberufshilfe in Steglitz-Zehlendorf kann nicht gesondert von der im Land Berlin betrachtet werden. Das Jugendausbildungszentrum ist ein Angebot für die ganze Stadt und dies soll auch in Zukunft gewährleistet sein.

Die neue Perspektive des Jugendausbildungszentrums soll gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss erarbeitet werden sein und dazu soll die heutige Sitzung als Kick-Off-Veranstaltung dienen.

 

Herr Gulitz schlägt vor den TOP bei der nächsten JHA-Sitzung erneut aufzurufen und eine UAG zu gründen, um ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren mit dem Jugendamt vorzubereiten. Nach Eingang der Bewerbungen soll dann eine endgültige Entscheidung bezüglich der Abgabe getroffen werden.

 

Herr Serowy (B90 Grüne) stimmt dem zu.

 

Herr Lücke (CDU) schlägt vor, den Tagesordnungspunkt regelmäßig aufzurufen, um das Thema monatelang zu begleiten. Er hat keine Einwände gegen die Gründung einer UAG, möchte jedoch zunächst die Unterlagen vorgelegt bekommen. Er bittet Frau Böhm um eine Konkretisierung der Ideen und Vorschläge.

Frau Böhm antwortet, dass bislang keine Vorschläge und Ideen vorgelegt werden sollten, da der Jugendhilfeausschuss ein Gremium ist, das r die Jugendberufshilfe und den Standort mit Verantwortung trägt. Sie möchte gemeinsam die Richtung vorgeben. Auch sie plädiert für ein Interessenbekundungsverfahren.

 

Herr Ehrhard (FDP) fragt, ob es Gespräche mit der Senatsverwaltung gab, soziale Infrastruktur zu finanzieren. Er bittet ebenfalls um eine Konkretisierung der Ideen in Verbindung mit den vorhandenen Bedarfen.

Frau Böhm antwortet, dass es Gespräche mit der Senatsverwaltung gab. Der JHA soll mit in die Diskussion genommen werden und gemeinsam soll ein Konzept erarbeitet werden.

 

Herr Jannicke (BD) schlägt vor, dass andere Ämter mit einbezogen werden sollen, wie das Stadtplanungsamt. Er berichtet, dass die Angebote der verschiedenen Bevölkerungsschichten miteinander gemischt werden sollten. Zudem sagt er, dass vier Wochen bis zu einer Ideenkonstruktion nicht realisierbar ist. Für das erste halbe Jahr wäre es denkbar eine Planung zur Kostendämpfung zu erarbeiten.

 

Herr Höringklee (BD) erklärt, dass er die Idee eine UAG zu gründen nicht ablehnt. Er erklärt, dass er und andere Bürgerdeputierte befangen wären und vorab gut geplant sein muss, bevor es Probleme gibt, wenn später eine Ausschreibung veröffentlicht wird.

Herr Gulitz antwortet, dass dies beachtet werden muss. Er erklärt, dass zuerst geprüft werden muss, welchen Bedarf es gibt und wie viel Fläche dafür benötigt wird. Im Anschluss kann geprüft werden, was mit dem restlichen Gelände geschieht. Die Zeitplanung soll für alle betroffenen realisierbar sein. Wünschenswert wäre, nach der JHA-Sitzung im Juni 2020 eine verbindliche Planung zu überlegen, sodass im Herbst Klarheit über den Bedarf herrscht. Anschließend kann mithilfe eines Interessensbekundungsverfahren geprüft werden, welche Angebote konkret vorliegen.

 

Herr Serowy (B90 Grüne) fasst zusammen, dass der Tagesordnungspunkt in der nächsten JHA-Sitzung erneut aufgerufen wird und in dieser eine UAG gegründet werden soll. Dagegen gibt es keine Einwände.

 

 
 

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