Auszug - Arbeit des ABSV Berichterstatter: Herr Woltersdorf  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Woltersdorf vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehinderten-Verein (ABSV) stellt sich und den ABSV vor, welcher aus 2.500 Mitgliedern besteht. Speziell berichtet er über die Themen Barrierefreiheit und das Akustische Fahrzeug-Warnsystem für Elektrofahrzeuge (AVAS Acoustic Vehicle Alerting System/Akustisches elektrisches Warnsystem bei Elektrofahrzeugen). Innerhalb des ABSV gibt es einen Arbeitskreis für Verkehr, Umwelt und Mobilität, der aus 12 bis 14 Teilnehmern besteht. Davon sind etwa 3 bis 4 Teilnehmer hauptaktiv. Diese reisen durch die Bundesrepublik und sind beratend tätig. Herr Woltersdorf ist als beratender Architekt (Sachverständiger für Barrierefreiheit) beim ABSV eingestellt. Der ABSV ist regelmäßig an Einrichtungen in der Stadt, wie z.B. der AG Bauen und Verkehr, dem Runden Tisch „Barrierefreiheit“ und der Rotrunde LSA-Planung (z.B. Planung von Lichtsignalanlagen bei Kreuzungen) beteiligt. Hier treffen die Behindertenverbände mit der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr sowie Stadtentwicklung und Wohnen zusammen und besprechen monatlich Themen, die zur Barrierefreiheit anfallen. Außerdem finden unregelmäßige Beteiligungen des ASBV, wie zum Beispiel Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, statt. Dies betrifft u.a. die Stellplatzverordnung und den „Beirat zu Fuß“ (Unter-AG des Mobilitätsbeirats). Weiterhin leistet der ABSV Stellungnahmen und Beratungen zu öffentlich zugänglichen Gebäuden, Begehungen von überwiegend öffentlichen Gebäuden, wie z. B. dem Rathaus Zehlendorf, der Staatsoper, dem Humboldt-Forum. Grundsätzlich wird der ABSV bei den Bahnhöfen über die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beteiligt. Die Landesbeauftragte wird pflichtbeteiligt, der ABSV arbeitet die Stellungnahme für die Belange Blinder und Sehbehinderter zu, mit dem speziellen Blickwinkel auf die Blindenleitsysteme und die Aufzüge auf den Bahnhöfen. Weitere Themen wären die Infrastruktur und die Fahrzeuge, wenn die BVG z.B. neue Busse anschafft oder aktuell die Fahrkartenautomaten, die gerade in den neuen Straßenbahnen getestet werden. Hierzu werden Stellungnahmen zur Barrierefreiheit und digitaler Barrierefreiheit gefertigt. Unterstützung braucht der ABSV für die folgenden Themen von den Parteien:

 

  • Beim AVAS-System (die elektrischen Fahrzeuge sind so gut wie nicht hörbar), wozu bereits eine EU-Vorschrift vorliegt, die die Blindenvereine europaweit durchgesetzt haben, d.h. neue Elektro-Fahrzeugtypen müssen seit Juli 2019 mit einem AVAS-System ausgerüstet sein, ab Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit diesem System ausgestattet sein. Das betrifft auch viele staatliche Unternehmen, wie z.B. die BSR. Hier bittet der ABSV die Politik um Unterstützung, dass bei Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen immer die künstlichen Geräusche mit eingekauft werden.

 

  • Barrierefreie Bürgerämter/Rathäuser und öffentliche Einrichtungen (z.B. Wegebeschreibungen auf der Homepage, auf denen den sehbehinderten Menschen der Weg von den öffentlichen Nahverkehrsmitteln bis zum Zielort erläutert wird oder eine Beschreibung, welche Einrichtungen barrierefrei sind, ob z.B. die Aufzüge alle Etagen anfahren)

 

  • Seh- und blindengerechte Beschilderung mit taktiler Beschilderung (z.B. wer in welchem Raum im Rathaus sitzt)

 

  • Barrierefreie Dokumente (z.B. Bescheide nach dem Landespflegegeld-Gesetz, Lebensbescheinigungen, welche dann von den Betroffenen gelesen oder gehört werden können)

 

  • Digitale Barrierefreiheit (z.B. Terminbuchungen bei Bürgerämtern etc.) oder eine Verlegung auf Apps, die zurzeit für sehbehinderte und blinde Menschen noch nicht geeignet sind (z.B. die App für den Berlkönig). Aus Sicht des ABSV kann der Bezirk darauf achten, dass die Seiten, die der Bezirk selbst gestaltet, barrierefrei sind. Sollte es sich um bundesweite Portale, wie z.B. denKitafinder“ handeln, kann das Bezirksamt den Senat auf das Problem hinweisen, dass die Barrierefreiheit eingehalten wird. Der ABSV lässt die Barrierefreiheit der Internetseiten oft prüfen. Wenn die Bedienung für Sehbehinderte oder Blinde nicht möglich ist, wird der Betreiber benachrichtigt.

 

  • Bei der allgemeinen Beschaffung von Softwarer sehbehinderte oder blinde Mitarbeiter (Dieser Hinweis fehlt oftmals in den Ausschreibungen.)

 

  • Im Straßenland/in der gebauten Umwelt: Der ABSV hat sich sehr für die Doppelquerung im Mobilitätsgesetz eingesetzt, jedoch ist diese im jetzigen Gesetzesentwurf sehr „schwammig“ beschrieben worden. Doppelquerung bedeutet: Dass man an den Querungen im Bereich für Rollstuhlfahrer und Rolllatornutzer den Bordstein auf Null Zentimeter absenkt und den anderen Bereich mit sechs Zentimetern für Blinde belässt und auf diesen Bereich taktil hinführt.

 

  • Barrierefreie Bushaltestellen: Oftmals fehlt der „Auffindestreifen“, mit diesem die blinden Menschen in der Lage sind, die Haltestelle zu finden.

 

  • Erleichterung bei geplanter Sondernutzung von Gehwegen

 

In Zeiten von Corona bleiben die meisten blinden Menschen zuhause, da die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann und sich Blinde an den Kassenumbauten im Supermarkt stoßen. Weitere Informationen zur Arbeit und Struktur des ABSV entnehmen Sie bitte dem beigefügten Handout von Herrn Woltersdorf und dem Informationsmaterial bzw. den Broschüren des ABSV und DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. zu dem Thema „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“, „Taktile Beschriftungen“, „Sicheres Queren“ (siehe Anlage 1-4). Für Beratungsgespräche muss ein Termin vereinbart werden. Schulungen und Mobilitätstrainingsgruppen finden zurzeit nicht statt. Die Broschüre „Barrierefreies Bauen/Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“ des DBSV ist beim ABSV, Auerbachstraße 7, 14193 Berlin, Tel.: 030 895 88 0 erhältlich oder im Internet nachzulesen. Die Broschüre „leserlich Schritte zu einem inklusiven Kommunikationsdesign“ ist im Internet unter www.leserlich.info nachzulesen. Informationen zu Corona findet man auf der Website des ABSV.

 
 

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