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37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 5.10
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1790/V Keine Nutzungsausweitung Ferdinandstraße 31-35
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1076/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinks-, CDU-, SPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Bader, Gruner, Krause
2. Hippe, Buchta, Steinhoff/Wojahn
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU- und GRÜNE-Fraktion schlagen eine Änderung des Antrags vor. Der Text soll lauten: „das Bezirksamt wird aufgefordert, soweit rechtmäßig möglich, eine Ausweitung der Nutzung im Komplex Ferdinandstraße 31-35 zu versagen. Insbesondere keine Ausweitung der GFZ und GRZ über das baurechtlich Zulässige zuzulassen.“ Die Begründung soll gestrichen werden. Die Überschriften soll lauten: „Keine Nutzungsausweitung Ferdinandstraße 31-35“. Die CDU-Fraktion merkt an, dass der ursprüngliche Antrag Hoffnungen weckt, welche nicht eingehalten werden können. Die GFZ und GRZ sind bereits überausgenutzt und die Fraktionen möchten keine weitere höhere Ausnutzung des Grundstückes. Dieser Antrag ist zu trennen von der Erhaltung des Ferdinandmarktes.

 

Die Linksfraktion übernimmt die Änderungen. Die CDU-, GRÜNE-, FDP und SPD-Fraktion treten bei.

 

Die SPD-Fraktion erkundigt sich, ob nach einem Abriss die eigentlich zulässige GFZ und GRZ gilt oder ob der Investor weiterhin die momentanen Werte nutzen darf. BV Hippe antwortet, dass der Bestandsschutz entfällt, wenn das Gebäude abgerissen wird. Stadt L Frau Lappe bestätigt dies, der reine Umbau wird den Bestandsschutz nicht berühren.

 

Die FDP-Fraktion erkundigt sich, ob das Einziehen einer Decke noch immer in Planung ist. BzBmin Richter-Kotowski bestätigt, dass der Bauantrag vorliegt.

 

Die Linksfraktion bemängelt das Vorgehen zur Einreichung des Änderungsantrags. BV Hippe merkt an, dass dem Inhalt des Antrages bereits mit der Genehmigung des Protokolls zugestimmt wurde.

 

Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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