Auszug - Gutachten Screening Milieuschutz Steglitz-Zehlendorf  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Gude und Herr Arnold von den Büros asum und TOPOS stellen die Inhalte des „Screening zur Ermittlung genereller Ausschluss-, Beobachtungs- und Verdachtsgebiete für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB“ vor. Das Gutachten wurde vorab an die Fraktionen verteilt. Herr Gude merkt einleitend an, dass das Screening aussagt, in welchen Gebieten die Voraussetzungen für den Erlass einer sog. Milieuschutzsatzung höher beziehungsweise niedriger sind. Diesbezüglich wurde ein Ranking innerhalb des Bezirkes erstellt. Des Weiteren informiert er über die wesentlichen Grundlagen, die für das Screening erfasst wurden (Aufwertungspotenzial im Wohnungsbestand, Aufwertungspotenzial für Baumaßnahmen, Ausmaß der Veränderungstendenzen und Aufwertungsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Sozialstruktur der Bevölkerung in den letzten Jahren. Die Daten sind auf der Ebene der Planungsräume verfügbar gewesen. Für jeden der 41 Steglitz-Zehlendorfer Planungsräume wurden Gebietssteckbriefe erstellt. Auf Grundlage einer qualitativen und quantitativen Analyse sind die drei Indikatorensets „Baustruktur“, „Immobilien“ und „Bevölkerungsstruktur“ hinsichtlich des Zustands und der Dynamik bewertet worden. Im Gesamtranking stehen die Planungsräume „Schloßstraße“, „Feuerbachstraße“, „Markelstraße“ und „Mittelstraße“ an der Spitze und werden als Verdachtsgebiete eingestuft. Der Planungsraum Südende weist zwar erhöhte Werte auf, fällt allerdings aufgrund der nicht überdurchschnittlichen Entwicklung zur Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung in den Bereich der Beobachtungsräume. Für detailliertere Informationen zu den Ergebnissen wird auf das Gutachten verwiesen.

 

Abschließend empfiehlt Herr Gude, die Auswirkungen des Mietendeckels auf Umwandlungs- und Modernisierungsaktivitäten in den Verdachtsgebieten zu beobachten. Parallel dazu könne der Bezirk einen Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung fassen und die Entwicklung ein Jahr lang abwarten. BV Hippe merkt an, dass für diesen Beschluss eine Begründung vorliegen müsse, damit dieser rechtmäßig wäre. Der Gutachter ist der Meinung, dass mit den Ergebnissen des Screenings bereits ausreichend Gründe vorlägen.

 

In der anschließenden Diskussion fragt die FDP-Fraktion, ob auch die alten Mietpreise in die Betrachtung einbezogen wurden, da beschrieben wird, dass in Steglitz-Zehlendorf die Mietverhältnisse lang andauern. Der Gutachter antwortet, dass alte Mietpreise nicht mit einbezogen werden konnten, weil auf dieser Ebene dazu keine Daten vorliegen. Trotzdem ist die Aussage, dass die Mietverhältnisse lang andauern, durch die Angabe der Wohndauer begründet. Die SPD-Fraktion merkt an, dass sie mit dem Ergebnis der Analyse übereinstimmt. Im Planungsraum „Südende“ sieht die SPD-Fraktion eine Zweiteilung des Gebiets, wobei der westliche Teil eines Milieuschutzes bedürfe, der östliche Teil hingegen nicht. Des Weiteren erkundigt sich BV Macmillan, ob steigende Gewerbemieten in einem Screening für den Milieuschutz eine Rolle spielen. Der Gutachter antwortet, dass es in einer Stadt wie Berlin kaum möglich sei, nachzuweisen, dass durch die Veränderung des Gewerbeangebots wesentliche Bevölkerungsveränderungen stattfinden.

 

Die GRÜNE-Fraktion bedankt sich für das Ergebnis auf dessen Grundlage nun weitere Entscheidungen getroffen werden können. Darüber hinaus befragt sie den Gutachter, ob aus seiner Sicht für Lichterfelde-Ost (bezüglich der Drucksache 1740/V „Milieuschutz Lichterfelde-Ost und Lankwitz) ähnliche Indikatoren wie bei den Planungsräumen „Feuerbachstraße“, „Markelstraße“, „Schloßstraße“ und „Mittelstraße“ vorliegen, um dort ebenfalls Milieuschutz zu erlassen. Der Gutachter antwortet, dass in diesem Bereich eine starke Veränderung des Gewerbes zu erwarten ist. Die weiteren Indikatoren sind jedoch unauffällig. Deswegen empfiehlt er, sich weiterhin auf die vier genannten Gebiete zu beschränken. Die FDP-Fraktion merkt an, dass Gebiete, welche im Ausschuss in den Diskussionen eine Rolle spielten, im Screening nicht auffällig sind. Außerdem stellt die FDP-Fraktion den Vorschlag, zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, infrage.

 
 

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