Auszug - Bei Spielplätzen auch für Kinder unter drei Jahren planen
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BV Herr Breidenbach ergänzt, dass auch Kinder unter drei Jahren bei Neuplanungen von Spielplätzen Berücksichtigung finden sollten. BV Herr Kronhagel erklärt, dass es sich bei den meisten Spielplätzen um ein gemischtes Angebot handelt. BzStR Frau Schellenberg stellt fest, dass es im Bezirk 27 Spielplätze für Kinder im Alter von 0-6 Jahren gibt sowie 101 Spielplätze, die diese Altersgruppe ausdrücklich nicht ausschließt. Grün FL Herr Fußwinkel erklärt, dass allgemein für sämtliche Spielplätze gilt: Kinder unter 3 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen auf den Spielplatz. Da öffentliche Spielplätze, anders als Spielflächen z.B. auf Kita-Geländen von uns als Betreiber nicht überwacht werden, konstruieren Spielgerätehersteller die Geräte so, dass die sehr kleinen Kinder die Geräte nicht beklettern und sich so sich nicht verletzen können. Für unter Dreijährige entscheidet die beaufsichtigende Person unter Berücksichtigung der motorischen Fähigkeiten über die Benutzung der Spielplatzgeräte. Gegebenenfalls wird den Kindern die erforderliche Unterstützung angeboten. Spielplatzgeräte sollten jedoch eigentlich selbständig genutzt werden können. Das Zusammenspiel sehr junger Kinder kann zu Konflikten mit älteren Kindern führen („umgerannt werden“ u.ä.). Kleinkinder haben ein anderes Spielverhalten als Ältere. Sie benötigen mehr Rückzugsorte, wo sie ungestört spielen können. Bei Neuplanungen von Spielplätzen ist der Fachbereich Grün immer bestrebt, interessante Spiel- und Bewegungsräume für alle Altersgruppen und Geschlechter anzubieten. BV Herr Breidenbach bittet um Vertagung, um Rücksprache mit der Fraktion zu halten.
Der Antrag wird ohne Abstimmung vertagt. |
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