Auszug - Sicherung der Notfallwasserversorgung in Steglitz-Zehlendorf  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.7
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1565/V Sicherung der Notfallwasserversorgung in Steglitz-Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1002/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-, CDU-, SPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt, Specht-Habbel
2. Hippe, Buchta,
3. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Mier findet diesen Antrag sehr ambitioniert. Das Straßen- und Grünflächenamt habe in der letzten Sitzung mitgeteilt, dass es in diesem Bereich bereits tätig sei und € 250.000 für das Sanieren und Neubohren von Trinkwassernotbrunnen bei der Senatsverwaltung für das Programm SIWANA V angemeldet und auch erhalten habe. Mit diesen Mitteln sei es allerdings nur möglich, einen Teil der Brunnen zu sanieren. BV Herrn Thimm ist die Auskunft des Amtes zu weich, ihm ist wichtig, dass ein Zeitrahmen für diese Arbeiten festgesetzt wird. BV Herr Netzel wendet ein, dass seines Erachtens die Notfallversorgung durch den Bund und nicht durch den Bezirk sichergestellt werden müsste. Er schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass das Amt jährlich über die Fortschritte in diesem Bereich berichten müsse. Dez Frau Schellenberg führt aus, dass das Straßen- und Grünflächenamt sich der Wichtigkeit dieser Angelegenheit bewusst ist, daher seien wie bereits berichtet € 250.000 bei SIWANA V eingestellt worden, obwohl die Sanierung dieser Brunnen nicht die originäre Aufgabe des Amtes ist. Gerne könne das Amt hierzu jährlich berichten. SG L Herr Müller-Ettler erläutert, dass es zwei Arten von Brunnen gibt: Ca. 20 % der Brunnen seien sogenannte „Bundesbrunnen“, deren Existenz im Wassersicherstellungsgesetz geregelt sei. Hierfür besteht eine Unterhaltungspflicht von Seiten des Amtes, der Bund beteiligt sich mit einem nicht auskömmlichen Geldbetrag an den Kosten für Reparaturen an diesen Bundesbrunnen. Bei den anderen Brunnen handelt es sich um sogenannte „Landesbrunnen“, die nach Zivilschutzgesetz (zuständig ist SenInnDS) aufrechterhalten werden müssten. Das Amt hat sich wiederholt für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Trinkwassernotversorgung eingesetzt ohne Erfolg. BV Herr Thimm lenkt ein, dass man über die im Antrag geforderte 2-Jahres-Frist sprechennne. Dez Frau Schellenberg ist der Ansicht, dass der Antrag zu genau gefasst ist; es ginge bei den notwendigen Sanierungen nicht um defekte Ventile und Frosthähne, sondern z.B. um die Versandung von Brunnen, also um größere Sanierungsfälle. BV Herr Thimm stimmt folgendem Änderungsvorschlag zu: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Straßenbrunnen zur Notfallwasserversorgung im Katastrophenfall in den nächsten Jahren zu ertüchtigen. Ferner sollte eine Planung für notwendige Neubohrungen in Angriff genommen werden. Dem Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau ist jährlich zu berichten.“ Mit Einverständnis der FDP treten die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD dem geänderten Antrag bei.

 

Der Antrag wird einstimmig mit 13 Ja-Stimmen angenommen.

 

 
 

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