Auszug - Bauvorhaben Lichterfelde-Süd: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Umsetzen der Zauneidechsen Berichterstatter: Herr Gutberlet (Groth-Gruppe)
Bevor Herr Gutberlet den Vortrag beginnt, erklärt Frau Wübbe von der Unteren Naturschutzbehörde, dass sie für die naturschutzrechtlichen Fragen im Bauabschnitt Lichterfelde-Süd zuständig ist. Sie erläutert die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um die Genehmigung (von der Oberen Naturschutzbehörde) für die Umsiedlung der Zauneidechsen zu erhalten. Die Zauneidechse steht unter Artenschutz und unterliegt dem Tötungsverbot, deshalb müssen die Tiere umgesiedelt werden. Um die Genehmigung von der Oberen Naturschutzbehörde zu erhalten, müssen vier Bedingungen erfüllt werden: 1) Die Maßnahmen müssen reversibel sind (d.h. sollte der Bebauungsplan nicht zustande kommen, können die Biotope mit den Zauneidechsen wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.) 2) Die Habitate müssen 25 Jahre gepflegt werden, um die Maßnahmen nachhaltig zu sichern. 3) Die Flächen, die für die Maßnahmen (Lichterfelder Weidelandschaft) benötigt werden, müssen durch Grundbucheintrag gesichert werden. 4) Es muss ein Monitoring sowie ein Risikomanagement geben, um schnell eingreifen zu können, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich sind. Herr Gutberlet berichtet im anschließenden Vortrag (siehe Anlage) über die praktische Umsetzung des Natur- und Artenschutzes in dem Gebiet. |
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