Auszug - Radfahrer auf dem Gehweg  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1158/V Radfahrer auf dem Gehweg
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:783/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Thimm verteilt eine neue Textfassung für den Beschlussteil des Antrages. BV Herr Steinhoff führt aus, dass das Ansinnen dieses Antrags bereits im Allgemeinen von der BVV beschlossen wurde, der Antrag keine konkreten Vorschläge enthalte und die GRÜNE-Fraktion diesen daher ablehnen werde. BV Herr Thimm entgegnet, dass die FDP-Fraktion an diesem Antrag festhalten wolle, da es ihr um eine Schwerpunktsetzung für die Kontrollen von Radfahrenden eben an der im Antrag erwähnten Stelle ginge. Prioritätensetzung müsse möglich sein, um nicht motorisierte Verkehrsteilnehmende zu kontrollieren. Zu Fuß Gehende werden dort gefährdet. BV Herr Kronhagel verweist ebenfalls auf den bereits gefassten Beschluss 702/V. Dem Bezirksamt müsse Gelegenheit gegeben werden, diesen Beschluss umzusetzen, bevor weitere Beschlüsse in derselben Thematik gefasst würden. Außerdem sei die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. BV Herr Thimm sieht diesen Antrag nicht als Kritik am Amt, sondern als Hilfestellung für das Amt. Dez Frau Schellenberg erläutert, dass der Gehwegbereich an der Kaiser-Wilhelm-Straße, den die FDP in ihrem Antrag beschreibt, sehr schmal ist, aber durch den umfangreichen Bestand an Straßenbäumen an dieser Stelle das bauliche Anlegen eines Radwegs sehr schwierig sei hier suche man auch mit Hilfe von SenUVK nach neuen Lösungen. BV Frau Kölsch weist darauf hin, dass dieser Antrag im Ausschuss r Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste angenommen wurde. Es ginge hier vornehmlich um Kontrollen. BV Herr Thimm schlägt vor, dass das Radfahren auf dem Gehweg z.B. verboten werden könne, oder die Räder müssten geschoben werden, schließlich haben zu Fuß Gehende Vorrang. BV Herr Kronhagel stellt fest, dass ohnehin nur Kinder bis 10 Jahren auf dem Gehweg radeln dürften. Für die Kontrolle sei aber das Ordnungsamt bzw. die Polizei zuständig. BV Herr Steinhoff sieht das Problem auch bei den Autofahrenden. Wenn diese beim Überholen von Radfahrenden auf der Fahrbahn keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m einhielten, fühlten sich viele Radfahrende bedroht und würden ihrerseits auf den Gehweg ausweichen. Auch dies müsse geahndet werden. Es gäbe eine Hackordnung im Verkehr. Meldungen von Verkehrssündern an das Ordnungsamt seien ausreichend. BV Frau Kölsch widerspricht, dass eine Meldung an das Ordnungsamt eben nicht ausreichend sei. Zu Fuß Gehende müssten besser geschätzt werden, die Situation für diese schwächsten Verkehrsteilnehmenden würde sich noch erschweren, wenn mehr E-Bikes unterwegs sein werden. BV Herr Mier schlägt einen „Vergleich“ vor. Wenn Herr Thimm auf den zweiten Abschnitt des Antrags verzichtet, dann könnte sich der Ausschuss für den verbliebenen ersten Teil als nicht zuständig erklären. BV Herr Thimm ist einverstanden. Der geänderte Antragstext lautet wie folgt:

 

Die BVV möge beschließen:

Unter Verweis auf den Beschluss Nr. 702/V vom 06.11.2018 wird das Bezirksamt ersucht, auf der Kaiser-Wilhelm-Straße, ab Lankwitz Kirche (Ecke Paul-Schneider-Straße) in Fahrtrichtung Tempelhof bis zum Teltowkanal regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob auf dem Gehweg unerlaubt Radfahrer fahren und ob diese Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit Fußnger gefährden. Fehlverhalten ist gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten zu ahnden, d.h. es ist ggf. eine nach Ermessen auch kostenpflichtige Ermahnung gegenüber dem Radfahrer auszusprechen und der Radfahrer ist aufzufordern, seine Fahrt auf der Straße fortzusetzen oder abzusteigen und das Rad zu schieben.

 

Begründung bleibt unverändert.

 

Der Ausschuss erklärt sich für den geänderten Antrag einstimmig mit 13 Ja-Stimmen für nicht zuständig.

 
 

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