Auszug - Ampel (LZA) auf der Osdorfer Straße (Höhe Réaumurstraße) benötigt!
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Dez Frau Schellenberg führt aus, dass im Rahmen des Neubauvorhabens Lichterfelde-Süd auch eine Verkehrsplanung erfolgt. Dabei ist geplant, die BVG-Busse aus dem Wohngebiet eine Ecke weiter südlich, nämlich an der Kreuzung Lichterfelder Ring/Landweg, an die Osdorfer Straße heranzuführen und dort eine LZA zu bauen. Die Errichtung einer LZA an dieser Kreuzung durch den Investor ist im Städtebaulichen Vertrag mit der Groth Gruppe vereinbart. Wenn dieser Antrag beschlossen würde, müsste der Bau einer Ampel vorgezogen und vom Staat – nicht vom Investor – finanziert werden. BV Herr Mier fasst zusammen, dass aktuell keine LZA gebraucht würde und diese dann, wenn das Wohngebiet errichtet sein wird, vom Investor bezahlt werden wird. BV Herr Thimm möchte wissen, ob denn LZA an zwei Kreuzungen benötigt würden. SG L Herr Müller-Ettler erklärt, dass gemäß dem Verkehrskonzept die Haupterschließung des Wohngebietes von der Osdorfer Straße über den Landweg erfolgen soll. Die Réaumurstraße verliert dadurch an Bedeutung und hier wird keine LZA benötigt. Die VLB ist selbstverständlich in diese Planungen mit eingebunden. BV Herr Gruner vermutet, dass es während der Bauphase viel Baustellenverkehr geben wird, so dass dann doch eine Fußgängerampel nötig sein wird. SG L Herr Müller-Ettler ergänzt, dass eine provisorische LZA während der Bauzeit angeordnet werden könnte, wenn das notwendig ist. BV Herr Buchta schlägt vor, das Bauen der LZA, die der Investor finanzieren wird, vorzuziehen. Die SPD-Fraktion sieht durchaus die Notwendigkeit einer LZA. Sie bittet um Vertagung des Antrags.
Der Antrag wird vertagt. |
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