Auszug - Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.10
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1072/V Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:766/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki verweist auf die Antworten auf verschiedene Anfragen in der BVV zu dem Haus durch die Bezirksbürgermeisterin und ihn. Nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz müsse ein Abrissantrag genehmigt werden, wenn angemessener Ersatzwohnraum sichergestellt sei. Es dürfe aber nicht abgerissen werden, so lange das Haus noch bewohnt sei. Die Baugenehmigung für den Ersatzwohnraum hänge an der Frage der Zulässigkeit im Landschaftsschutzgebiet. Es gebe keine rechtliche Grundlage, im Sinne des Antrages zu entscheiden. Die Grüne-Fraktion erklärt, dass der Bau besser saniert werden solle, wenn eine Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet nicht möglich sei. Der Antrag selbst gehe ins Leere. Die Links-Fraktion bitte um Vertagung.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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