Auszug - Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf
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Herr Bezirksstadtrat Karnetzki verweist auf die Antworten auf verschiedene Anfragen in der BVV zu dem Haus durch die Bezirksbürgermeisterin und ihn. Nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz müsse ein Abrissantrag genehmigt werden, wenn angemessener Ersatzwohnraum sichergestellt sei. Es dürfe aber nicht abgerissen werden, so lange das Haus noch bewohnt sei. Die Baugenehmigung für den Ersatzwohnraum hänge an der Frage der Zulässigkeit im Landschaftsschutzgebiet. Es gebe keine rechtliche Grundlage, im Sinne des Antrages zu entscheiden. Die Grüne-Fraktion erklärt, dass der Bau besser saniert werden solle, wenn eine Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet nicht möglich sei. Der Antrag selbst gehe in’s Leere. Die Links-Fraktion bitte um Vertagung.
Der Antrag wird vertagt. |
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