Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
1. konstituierende, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 19.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegen drei Einwohnerfragen vor.

 

Herr K. stellt sich kurz vor und bemängelt, dass er auf sein Schreiben aus dem Oktober 2017 keine Antwort von BzStR Herrn Karnetzki erhalten hat. Danach folgt die Einführung in sein Thema: Durch den Mitarbeiter- und Kundenverkehr der Firma Riller & Schnauck entstehen Montag bis Samstag erhebliche Parkplatzsuchverkehre sowie An- und Abfahrten in den umliegenden Straßen (Hortensien-, Tulpen-, Reseden-, Geranien- und Lilienstraße). Zusätzlich werden die Anwohnerparkplätze durch Mitarbeiter-, Kunden- und Carsharing- aber auch durch bereits reparierte Fahrzeuge insbesondere in der Reseden-, Geranien-, Tulpen-, Nelken- und Hortensienstraße nahezu dauerhaft blockiert, da wegen der langen Öffnungszeiten der Firma im Schichtbetrieb gearbeitet wird. Mit jedem Parkvorgang ist ein Rangieren und Türenschlagen verbunden, wodurch vermeidbarer Lärm entsteht. Manchmal stehen in der Hortensienstraße bis zu 15 Fahrzeuge von Riller & Schnauck, die Resedenstraße und Geranienstraße sind komplett zum Firmenparkplatz geworden. Darüber hinaus stellen in diesem Bereich auch die Mitarbeiter des Finanzamtes Unter den Eichen ihre Autos ab. Am Wochenende wird das Gebiet zudem von den Besuchern des Botanischen Gartens als Parkplatz mit den oben beschriebenen Folgen (Suchverkehr, Lärm) benutzt. Hier ist es in den letzten Monaten zu einer Ausweitung des Event-Angebots gekommen: ChristmasGarden, Staudenmarkt, Tropische Nächte, Sommerkonzerte, Halloween, Weinmessen, usw.. Das hat zu einer Zunahme des Individualverkehrs geführt. Die Ausweitung der Parkraumzone bis zum S-Bahnhof Botanischer Garten würde nicht nur die Parkplatzsituation entspannen und den Suchverkehr reduzieren, sie wäre auch ein Signal an die Mitarbeiter von Riller & Schnauck und die Besucher des Botanischen Gartens, mit der S-Bahn anzureisen. Folgende Frage richtet Herr K. an BzStR Frau Schellenberg: Wie, wann und von wem wurde mit welchem Ergebnis geprüft, ob der Durchgangs- bzw. Ausweichverkehrs mittels Einbahnstraßen oder Sackgassen oder andere bauliche Maßnahmen im Bereich Hortensien-, Tulpen-, Reseden-, Geranien- und Lilienstraße beruhigt oder vermieden werden kann? BzStR Frau Schellenberg teilt mit, dass letztmalig mit Vorliegen der Einwohnerfrage geprüft wurde, ob das „Blumenviertel“ in die Parkzone (die rund um die Schloßstraße ist) eingegliedert werden kann. Leider muss mitgeteilt werden, dass dem Wunsch nach Ausweitung der Parkzone auf das „Blumenviertel“ nicht nachgegangen werden kann, da dieses Viertel nicht den Richtlinien für eine Parkraumbewirtschaftungszone entspricht. Im Leitfaden benannte Kriterien zur Implementierung der Parkraumbewirtschaftung treffen auf das Gebiet nicht zu. Um eine solche Parkraumbewirtschaftungszone einzurichten, wäre zudem ein Gutachten notwendig. SG SV L ergänzt, dass der Parkdruck regulierbar sein muss, d.h. es müssen Nutzungskonflikte vorliegen. Eine Parkzone würde in diesem Fall die Problemlage nicht verbessern, deshalb ist eine Erweiterung dieser nicht möglich. Das Bezirksamt sieht keine Veranlassung, ein teures Gutachten in Auftrag zu geben. Der Anwohner Herr K. schildert seine Beobachtung, dass über drei Schichten geparkt wird, und bittet deshalb, das Gutachten dennoch zu beauftragen. BV Herr Kronhagel erkundigt sich, ob es in diesem Fall nicht sinnvoll wäre, eine Anwohnerparkzone zu installieren. Außerdem erkundigt er sich nach alternativen Möglichkeiten. BzStR Frau Schellenberg merkt an, dass die Firma Riller & Schnauck ebenfalls Anwohner ist und sich damit nichts verändern würde. Herr K. verliest seine fünfte Frage: Wie, wann und von wem wurde mit welchem Ergebnis geprüft, ob der Durchgangs- bzw. Ausweichverkehr mittels Einbahnstraßen oder Sackgassen oder andere bauliche Maßnahmen im Bereich Hortensien-, Tulpen-, Reseden-, Geranien- und Lilienstraße beruhigt oder vermieden werden kann? Darauf antwortet BzStR Frau Schellenberg, dass im Frühjahr 2017 eine Vorortbesprechung stattgefunden hat, an der auch der Leiter des Ordnungsamtes, der Leiter der Verkehrsbehörde sowie ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes teilgenommen haben. Dabei wurde der Bezirksstadträtin erklärt, wenn man beispielsweise für die Hortensienstraße eine Einbahnstraßenreglung trifft, würde der Durchgangsverkehr zunehmen. Bei der Einführung einer Einbahnstraßenregelung muss ebenfalls immer mitbedacht werden, dass es möglicherweise zur Zunahme der Geschwindigkeiten bei Kraftfahrzeugen und bei der Parkplatzsuche zu erheblichen Umwegen kommt. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass es mit einer solchen Reglung zu keiner Verbesserung kommen würde.

 

Zwei weitere Einwohnerfragen liegen vor, beide betreffen den Dahlemer Weg. Da das Bezirksamt über die Umplanung am Dahlemer Weg ohnehin berichten wollte, wird ein der Teil des Tagesordnungspunktes 4 (Berichts aus dem Bezirksamt) vorgezogen. Nachfragen sind dabei ausdrücklich erwünscht.

 

BzStR Frau Schellenberg berichtet, dass eine Umplanung des Dahlemer Wegs durch die Senatsverwaltung stattgefunden hat. Der Radweg im Dahlemer Weg wird im Rahmen eines Modellversuchs zu einem geschützten Radfahrstreifen umgestaltet. Damit geht einher, dass auf der Brücke nicht mehr geparkt werden kann. Anhand eines Plans, wird erläutert, um welche Bereiche es genau geht. Der neue geschützte Radfahrstreifen wird mit Kunststoffpollern vom Fahrzeugverkehr getrennt. Zur besseren Veranschaulichung wurde ein solcher Poller mitgebracht, anhand dessen wird die Funktionsweise erklärt. Die Poller werden angeschraubt und mit Bitumen verklebt, dadurch kann auch kein Wasser eindringen. Nach Herstellerangaben hält er insgesamt circa 1000 LKW-Überfahrten aus und richtet sich nach dem Überfahren immer wieder selbstständig auf. Die Breite des Radweges wird 2,50 m betragen und entspricht damit den aktuellen Standards. Die Fahrbahnbreite beträgt für beide Spuren insgesamt 6,50 m. Das Modellprojekt ist für insgesamt fünf Jahre von der Senatsverwaltung angeordnet. Der Asphalt wird in dem aufgezeigten Bereich erneuert werden, da er stark durch die parkenden LKWs beschädigt wurde. Das Bauvorhaben sowie die Kosten für die Wartung des geschützten Radweges werden aus Senatsmitteln beglichen, für den Bezirk fallen dadurch keine Kosten an.

 

Die Einwohnerfrage vom 12.10.2018 einer Anwohnerin wird nun behandelt. Sie liest Ihre Frage vor: Die neu angelegten Radwege auf dem Dahlemer Weg - und der damit einhergehende Wegfall der Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten der Fahrbahn - führen zu einem signifikanten Anstieg der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch Kraftfahrer. Dies erschließt sich jedem Autofahrer, der die Strecke selbst unter Einhaltung dieser Höchstgeschwindigkeit befährt: Die vorausfahrenden Fahrzeuge entfernen sich erkennbar schnell, die nachfolgenden Fahrzeuge fahren rasch und dicht auf. Des Weiteren ist die vom Verkehr auf dem Dahlemer Weg ausgehende rmbelästigung r Anwohner rund um die Uhr deutlich wahrnehmbar gestiegen: Aufheulende Motoren sind bis spät in die Nacht zu hören. Auch von dem neu angelegten und dringend benötigten Fußngerüberweg (unmittelbar hinter der Einmündung in die Curtiusstraße) geht vor diesem Hintergrund eine erhebliche Gefahr aus: Wir überqueren den Dahlemer Weg dort mehrfach am Tag mit unseren Töchtern (5 und 8 Jahre) auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule. Dabei erleben wir täglich, dass Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Berliner Straße unterwegs sind, den Fußngerüberweg ignorieren, da ihnen ein Wahrnehmen der überquerungswilligen Fußnger, geschweige denn ein Bremsen, nicht (mehr) möglich ist. Ein Annähern in „mäßiger Geschwindigkeit“, wie in § 26 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert, findet nur selten statt. Frage: Welche Maßnahmen sind von Seiten der zuständigen Behörden geplant, um die Sicherheit der Fußnger im Bereich des bezeichneten Fußngerüberwegs zu gewährleisten und die dauerhaften Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer zu unterbinden? BzStR Frau Schellenberg merkt an, dass der Dahlemer Weg in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. der VLB fällt, da es sich um eine übergeordnete Straße handelt. Eine bezirkliche Anordnung von Tempo 30 kann nicht durchgesetzt werden, dies muss die Verkehrslenkung Berlin prüfen. Das Bezirksamt wird, wenn die Markierungsarbeiten abgeschlossen sind, die Polizei bitten, dass vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Der Bürgerdeputierte Herr Lutz merkt an, dass es sinnvoll ist, dass die Anwohnerin sich selbst an die Verkehrslenkung Berlin wendet. Die Bekannte der Fragestellerin merkt an, dass sie bereits dreimal bei der VLB einen Antrag gestellt und nie eine Rückmeldung erhalten hat. BV Herr Kronhagel regt an, dass die Anwohnerinnen mit dem Bürgerdeputierten Herrn Lutz Kontaktdaten austauscht.

 

Die dritte Einwohnerfrage wird von Herrn Z. zu den Radwegen am Dahlemer Weg gestellt: Aufgrund der Umplanung des Dahlemer Wegs bestehe die Gefahr, dass es vermehrt zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kraftfahrzeuge und zu einem noch längeren Rückstau von Fahrzeugen kommt. Die Frage ist, ob das Bezirksamt diese Befürchtungen teilt und welche Maßnahmen das Bezirksamt diesbezüglich ergreifen wird? Außerdem möchte er wissen, warum man die bereits existierenden Hochbord-Radwege nicht ausgebaut hat. Bei Geschwindigkeitskontrollen muss die Polizei mehr Kontrollen durchführen, entgegnet BzStR Frau Schellenberg. Ferner konnten die Hochbord-Radwege nicht ausgebaut werden, da sie nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen, z.B. was die Breite anbelangt, und die daneben liegenden Gehwege nicht verschmälert werden können.

 
 

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