Auszug - Durchfahrtsbreitenverbote umstellen
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Herr Tietz erklärt dazu, dass im Allgemeinen davon ausgegangen werden könne, dass die mit Z. 264 angegebenen Beschränkungen ihre Ursache in der örtlichen Gegebenheit hätten und nicht zur Beschränkung bestimmter PKW-Klassen dienten. Z. 264 habe bereits in der Vergangenheit die freie Angabe der Breite gestattet. Eine Klassifizierung nach Breiten sei nicht vorgegeben. Die antragstellende Fraktion bittet, den Antrag zu vertagen. Der Ausschuss beschließt die Rücküberweisung der Drucksache in den Ältestenrat mit der Bitte, diese in den Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau federführend zu überweisen |
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