Auszug - Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Steuerungsdienst stellt anhand einer Präsentation die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Geschäftsprozessmanagement“ vor (Anlage 1). Die Grundlage dafür bildet das E-Government-Gesetz Berlin, wonach spätestens ab 01.01.2023 die Akten in der Berliner Verwaltung elektronisch zu führen sind. Unter Geschäftsprozessmanagement (GPM) ist die Erhebung, Dokumentation, Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen zu verstehen. Jede Arbeitsgruppe eines Bezirks bearbeitet hierbei je einen Amtsbereich der Bezirksverwaltungen. Im Bezirk wird das GPM für das Amt für Bürgerdienste durchgeführt. Ziel ist eine einheitliche Verfahrensweise im Land Berlin.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt das Amt, dass die Einführung der E-Akte ab 2023 mit den derzeitigen Ressourcen illusorisch sei. BzBm'in Richter-Kotowski verweist auf die Wichtigkeit der Befassung mit dem Prozess, da die Digitalisierung zunehmend Einzug in die Berliner Verwaltung finden wird. Langfristig gesehen wird die Digitalisierung Arbeitserleichterungen schaffen und schnellere Bearbeitungszeiten ermöglichen.
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wird ausgeführt, dass berlinweit 70-80 Stellen für das GPM eingerichtet wurden und sukzessive besetzt werden. Die Einrichtung weiterer Stellen ist geplant. BzBm'in Richter-Kotowski weist darauf hin, dass der Wegfall von Arbeitsplätzen durch die fortschreitende Digitalisierung nicht zu erwarten ist, vielmehr würden sich die Arbeitsplätze durch eine effizientere Arbeitsweise verändern. Das Amt führt weiter aus, dass die Frage der Legitimation im Bereich Bürgeramt gesondert überprüft werde.
Die FDP-Fraktion sieht die Entwicklung als dringend notwendig an und stellt fest, dass gerade die Verwaltung Aufholbedarf habe. BzBm'in Richter-Kotowski stellt klar, dass jedoch dafür gesorgt werden müsse, dass internetferne Teile der Bevölkerung künftig nicht von den Serviceleistungen der Verwaltung ausgeschlossen werden.
Zu der von der CDU-Fraktion angesprochenen Problematik der Gewährleistung der Datensicherheit führt das Amt aus, dass die Sicherstellung des störungsfreien Betriebs der zunehmenden Technik und die Sicherheit der Daten Aufgabe der Senatsinnenverwaltung sein wird. Der Hinweis auf die Archivierung von Altakten beim Landesarchiv wird aufgenommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |