Auszug - Bezirksamtsprotokolle veröffentlichen
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BzBm'in Richter-Kotowski teilt mit, dass laut Stellungnahme des Rechtsamtes die BVV gemäß § 12 Bezirksverwaltungsgesetz kein Befassungsrecht zum Umgang mit Bezirksamtsprotokollen habe. Unabhängig davon werde das Bezirksamt in seiner nächsten Klausurtagung beraten, wie künftig mit diesem Thema umgegangen werde.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird einstimmig die Vertagung des Antrags beschlossen. |
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