Auszug - Videoaufklärung gegen Fahrradklau  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.19
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0663/V Videoaufklärung gegen Fahrradklau
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:408/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Mier 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt dazu, dass kein Bereich in seiner Abteilung eine Zuständigkeit habe. Er verweise auf § 9 und § 31 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz BlnDSG in der Fassung vom 17. Dezember 1990). Zusätzlich verweise er auf den Gesetzesentwurf von Herrn Senator a.D. Heilmann. Auch nach diesem würde in den beantragten Bereichen keine Videoüberwachung möglich werden. Die SPD-Fraktion sagt, dass der Ansprechpartner eher die Deutsche Bahn sei und es sich um deren Eigentum handele, Fahrräder gehören aber nicht der Deutschen Bahn. Die Videoüberwachung könne höchstens innerhalb eines Abstandes von einem 1 Meter stattfinden und einen Schutz fremden Eigentums gäbe es nicht. Der Antrag könne nur empfehlenden Charakter haben, sonst sei er rechtswidrig. Die antragstellende Fraktion sagt, dass Rechtswidriges nicht verlangt werde, es solle nur geprüft werden, ob diese Möglichkeit der Videoüberwachung bestehe. Sie ist für den Antrag. Die SPD-Fraktion sagt, dass die Antwort schon bekannt sei und sie werde den Antrag ablehnen. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki wiederholt seine Äerung und sagt, dass das Vorhaben rechtswidrig sei, weil das Bezirksamt keine Befugnis für Videoüberwachung habe. Die SPD-Fraktion sagt, die Nichtzuständigkeit sei erwiesen.

 

Die CDU-Fraktion ändert ihren Antrag wie folgt:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in Anbetracht……….Videoaufklärung eingesetzt und die Aufklärungsentwicklung begleitet wird.

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki widerspricht der Änderung. Er gehe nicht davon aus, dass die Polizei gegenüber dem Bezirk aufgrund des Antrages eine Auskunftspflicht habe bzw. bereit sei, Ergebnisse mitzuteilen.

 

Der geänderte Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung beschlossen.

 
 

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