Auszug - Bauvorhaben Stubenrauchstraße 34
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Stadt L stellt ausführlich das Bauvorhaben „Stubenrauchstraße 34“ vor. Das Bezirksamt führt aus, dass nach bisheriger Prüfung das Bauvorhaben wohl genehmigungsfähig ist und auch in Hinblick auf die Fluchtlinien und deren Beurteilung nach §34 BauGB, eine Versagung, rechtswidrig sein dürfte. Das Bezirksamt sieht keine Erfolgsaussichten beim Verwaltungsgericht, sollte die Baugenehmigung nach derzeitigem Prüfungsstand versagt werden. Die Fraktionen sind der Ansicht, dass der Baukörper dort störend ist, allerdings wünschen sie, soweit die abschließende Beurteilung des Bezirksamtes ergibt, dass ein Obsiegen beim Verwaltungsgericht nicht überwiegend wahrscheinlich ist, keine Versagung. |
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