Auszug - Verkehrsspiegel für Kreuzung Ahlener Weg/Holtheimer Weg   

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.23
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0570/V Verkehrsspiegel für Kreuzung Ahlener Weg/Holtheimer Weg
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:335/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Lücke
2. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt dazu, dass für die beantragte Aufstellung eines Verkehrsspiegels grundsätzlich festzustellen sei, dass ein Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtung gemäß § 43 StVO sei und daher von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werde. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels falle daher allein in die Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast, der sich in der Regel eine verkehrliche Stellungnahme einhole, die nachfolgenden Inhalt haben werde. Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels sei nicht geeignet, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, weil Erfahrungen gezeigt haben, dass die Nachteile größer seien als die hier vermuteten Vorteile. Nachteile sind:

- Verkehrsspiegel verursachen Orientierungsschwierigkeiten, weil sie ein verkleinertes Bild zeigen, und z.B. Entfernungen sowie Fahrgeschwindigkeiten (bei Fahrzeugen) nicht richtig eingeschätzt werden können.

- Durch Verkehrsspiegel entstehen tote Winkel, in denen Fußgänger und Radfahrer nicht zu sehen und somit gefährdet sind.

- Verkehrsspiegel können leicht beschlagen, zerstört oder verdreht werden; sie vereisen und blenden bei tiefstehender Sonne.

Aus den vorgenannten Gründen bestehe gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels aus verkehrlicher Sicht erhebliche Bedenken. Im vorliegenden Fall solle über den Verkehrsspiegel ein Einblick über eine Strecke von mehr als 200m gegeben werden. Diese Strecke sei schon aus der Kreuzungsmitte schwer zu überblicken, verzerrt über einen Verkehrsspiegel sei ein sinnvoller Einblick in diese Strecke nicht möglich. Zusätzlich müsse beachtet werden, dass bei einer Geschwindigkeit von rd. 30 km/h ein Zeitfenster von 28-30 Sekunden für das Zurücklegen der Strecke gerechnet werden müsse. Gegenverkehr für diesen Zeitraum auszuschließen sei nicht möglich. Die BVG habe ohnehin zugesagt, dass die Anweisung an die eingesetzten Fahrer, Funkkontakt vor der Einfahrt in die Strecke aufzunehmen, erneut gegeben werde. Im vergangenen Jahr gab es nach den Erkenntnissen der SVB weniger als zehn Unfälle. In knapp 2/3 der Fälle seien Fahrzeuge im Vorbeifahren beschädigt worden. Die Anzahl der Fälle, die tatsächlich auf Begegnungsverkehr von BVG-Bussen zurückzuführen seien, könne nicht benannt werden. Herr Tietz (SVB) hat sich die Kreuzungs- und Verkehrssituation angesehen und sehe einen Verkehrsspiegel als nicht geeignet an. Es seien auch keine übermäßigen Unfälle in der Straße zu verzeichnen (10 aus 2017, davon ein Unfall mit zwei aneinander vorbeifahrende PKWs.) Die CDU-Fraktion teilt mit, dass es ein Gespräch zwischen dem BV Herrn Lücke und Herrn Huwe von der BVG gegeben habe. Die BVG habe nichts gegen einen Verkehrsspiegel. Sollte dies nicht sinnvoll sein wolle die Fraktion dies neu beraten. Die Grüne-Fraktion sagt, dass es hier um die Busse gehe. Selbst wenn man am vorderen Teil der Straße Berührungen verhindern könne, sei das schon ein Erfolg. Die FDP-Fraktion fasst den Diskussionsinhalt zusammen und sehe im Augenblick keine Lösung für das Problem. Eine Absprache zwischen den Busfahrern müsse genügen. Die Linke-Fraktion findet, dass primär das Straßen- und Grünflächenamt zuständig sei und solle diese Drucksache mitberaten. Die SPD-Fraktion sieht keinen Sinn in Verkehrsspiegeln und werde dem Antrag so nicht zustimmen. Auch sie sei für eine entsprechende Absprache der Busfahrer untereinander. Die Grüne-Fraktion stimmt dem Vorschlag der Mitberatung nicht zu und macht folgenden Änderungsvorschlag:

 

Der 1. Satz wird wie folgt geändert:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob an der Kreuzung…….ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann.

 

Die CDU-Fraktion übernimmt die Änderung. Die Grüne-Fraktion tritt dem geänderten Antrag bei.

 

Der geänderte Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.

 
 

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