Auszug - Clayallee: Bausubstanz schützen und Regressforderungen von Bürgern verhindern
Frau Bezirksstadträtin Schellenberg teilt mit, dass sich in der Fahrbahn der Clayallee zwischen den Häusern 255 und 269 keine Gefahrenstellen befinden. Lediglich an zwei Stellen sind Risse im Asphalt vorhanden, diese wird das Amt sich im nächsten Jahr genauer anschauen. Umfangreiche Grundsanierungen dieses Straßenabschnittes seien aus bezirklichen Mitteln nicht zu finanzieren, jedoch hat das Amt die Notwendigkeit einer Grundsanierung bereits an SenUVK gemeldet; die Straßenschäden sind jedoch nicht so immens, dass Tempo 30 gerechtfertigt wäre. BV Herr Breidenbach fragt nach, ob auch die Straßenbaubehörde Tempo 30 anordnen könnte, wenn dieses aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre. SG L Herr Müller-Ettler erklärt, nach § 45 (2) StVO sei dies möglich. BV Frau Wöning bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Schäden nicht so schlimm seien.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mit 0 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enhaltungen einstimmig abgelehnt. |
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