Auszug - Kostengünstige Abwasserabfuhr für Kleingartenanlagen sicherstellen!  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0406/V Kostengünstige Abwasserabfuhr für Kleingartenanlagen sicherstellen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kellermann, Dr. Kersten, Ziffels 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

BV Frau Dr.Kersten verteilt an die einzelnen Fraktionen die Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 04.10.2017 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12284 der Abgeordneten Dr.Maja Lasic „Kartellbildung bei Abwasserentsorgung in Kleingärten“. Die Senatsverwaltung teilt hierin mit, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Verträge mit den Fuhrunternehmen hinsichtlich der Einleitgenehmigung an den Einleitstellen der Klärwerke schließen. Die Entsorgungsgebühren, die diese Fuhrunternehmen erheben, unterliegen dem freien Markt. Zu keiner Zeit wurde eine Preiserfassung bzw. -überwachung initiiert. Daher liegen der Senatsverwaltung keine Erkenntnisse zu Preisentwicklungen bei den Fuhrunternehmen vor. Grundsätzlich gestalten sich die Preise u.a. in Anpassung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und damit sehr unterschiedlich. Dies hängt mit dem jeweiligen Aufwand zusammen, der mit der Entsorgung einer Grube verbunden ist. Dem Senat sind Preisabsprachen im Bereich Grubenabfuhr in Berlin nicht bekannt. Es wurden in den letzten zehn Jahren keine Kartellordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Bereich durchgeführt. BV Herr Kronhagel bittet die Vertreter der BWB um eine Stellungnahme. Die BWB sind gemäß § 29e Berliner Wassergesetz zuständig für die Abwasserentsorgung im Land Berlin. Es gibt einen Anschluss- und Benutzungszwang. Kleingärtner sind verpflichtet, ihre Abwässer durch Fachbetriebe in die Kläranlagen der BWB einzuleiten. In Berlin gibt es ungefähr 7.000 Grundstücke mit Einfamilienhäusern, die nach festen Abfuhrzeiten ihr Abwasser entsorgen. Daneben gibt es ca. 53.000 Kleingartenparzellen. Im Lauf der Zeit werden alle Grundstücke in Berlin an das Abwassernetz angeschlossen. Die Zahl der Fuhrunternehmen geht sukzessive zurück. Arbeiteten im Jahr 2008 noch 100 Fuhrunternehmen, so gibt es heute nur noch um die 50. Über die Kosten dieser Dienstleistung liegen den BWB keine Daten vor. Die Entsorgung der Kleingartenabwässer ist saisonal und unregelmäßig, bzw. hat keinen bestimmten Turnus. Zusammenschlüsse einzelner Kleingärten für die Abwasserabfuhr ist eine Möglichkeit. Die BWB sind diesbezüglich mit den Bezirksverbänden der Kleingartenvereine im Gespräch.

 

Die SPD zieht ihren Antrag zurück.

 
 

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