Auszug - Sperrung des Platzes durch einen vorläufigen Zaun
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BzStR’in Schellenberg teilt mit, dass die Deutsche Bahn angeboten habe, die Entsiegelung des Platzes im Herbst 2018 durchzuführen, wenn sich das Bezirksamt zügig auf eine Planung verständigen könne. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion führt BzStR’in Schellenberg aus, dass eine Sperrung des Platzes aufgrund der bestehenden Widmung nicht zulässig ist.
Die CDU-Fraktion ändert den Antrag wie folgt: „Das Bezirksamt wird beauftragt, die Teilentsiegelung des Platzes des 4. Juli schnellstmöglich voranzubringen.“ Der Rest entfällt. Die Überschrift wird in „Entsiegelung des Platzes des 4. Juli“ geändert. Die SPD-Fraktion übernimmt die Änderung.
Auf Antrag der FDP-Fraktion wird der Antrag vertagt. |
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