Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Einwohnerfrage 1) Herr F.

Herr F. teilt mit, dass der Wasserstand im Vierling schon wieder sehr gering ist. Es habe im ganzen letzten Jahr immer wieder sehr niedrige Wasserstände im Vierling gegeben, so dass der südliche Uferbereich schon fast trocken gefallen sei. Er möchte, dass die Bezirkspolitiker Druck auf die Berliner Wasserbetriebe (BWB) aufbauen, damit sich hier etwas bewegt. Frau Dez Schellenberg bedankt sich zunächst bei Herrn F.r sein ehrenamtliches Engagement und teilt mit, dass das Naturschutzamt den Kontakt zu den BWB diesbezüglich immer wieder gesucht hat und sucht. Sie vermutet, dass bei entsprechenden Regenereignissen der Vierling seinen alten Wasserstand wieder erreichen wird und ein völliges Austrocknen des Kleingewässers eher unwahrscheinlich ist; allerdings verfügt der Vierling über keinen Grundwasseranschluss, weswegen der Wasserstand von den Niederschlagsereignissen abhängig ist. Herr F. ergänzt, dass es im Vierling ein Zulaufrohr gibt, auch wenn die BWB dieses abgestritten hätten; der Vierling hätte bis zur Baumaßnahme der BWB Ende 2015 keine Probleme mit dem Wasser gehabt. BV Herr Steinhoff fragt, wohin die cher der an den Vierling angrenzenden Häuser entwässern.

 

Einwohnerfrage 2) Herr Professor Dr. K. und Frau K.

Das Ehepaar K. wohnt im Tilia Living Resorts im Ortsteil Wannsee und macht sich Sorgen um den Naturschutz im Bereich des noch zu bebauenden Grundstücks Stubenrauchstr. 34. Herr K. trägt drei Fragen vor:

1. Die Bebauung entlang des Griebnitzsees wurde bisher so gestaltet, dass der Anblick vom See her durch natürliches Seeufer (Bäume, Schilf und Büsche) dominiert und Gebäude erst deutlich vom See entfernt zu erkennen sind. Dadurch ergeben sich entsprechende Fluchtlinien und Sichtachsen, die den natürlichen Anblick des Ufers vom See her sicherstellen und auch dem Mauerdenkmal am Uferweg zwischen Berlin und Brandenburg Raum und Wirkung lassen. Wird der bisher übliche Gebäudeabstand vom Seeufer bei der geplanten Bebauung des Grundstücks Stubenrauchstr. 34 und auch das dortige Mauer-Denkmal Ensemble mit entsprechender Pufferzone berücksichtigt, um die Ufersilhouette des Griebnitzsees nicht zu beeinträchtigen ?

2. Das Grundstück Stubenrauchstraße 34 ist als Flora/Fauna/Habitat (FFH= 9170 ausgewiesen (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) und seeseitig steht die Uferzone unter Naturschutz. Ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. eine FFH-Vorprüfung des beantragten Bauvorhabens nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. nach §34 Bundesnaturschutzgesetz erfolgt und wie ist diese ggf. ausgefallen?

3. Auf dem Grundstück Stubenrauchstr. 34 sind einzelne Rodungsmaßnahmen und Fällungen von Bäumen vorgenommen worden. Wurden diese Rodungen behördlich genehmigt und wurde dabei der Erhalt des Grundstücks Stubenrauchstr. 34 als FFH 9170 berücksichtigt?

Dez Frau Schellenberg beantwortet die Fragen. Sie teilt mit, dass der Bauantrag r die Bebauung mit einem 8 Parteienhaus von der Stadtplanung zurückgewiesen wurde. Derzeit sollen Gespräche über eine neue Variante geführt werden. Details seien ihr nicht bekannt. Zuständig für Naturschutzgebiete ist die Oberste Naturschutzbehörde. Über die genaue inhaltliche Ausgestaltung von Nebenbestimmungen kann naturgemäß erst dann entschieden werden, wenn ein aussagekräftiges hinreichend bestimmtes Antragsbegehr vorliegt, unberührt davon, ob die Oberste Naturschutzbehörde diese selbst erteilt im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren nach BNatSchG oder im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber der bauordnungsrechtlich entscheidenden Behörde (mit der Bitte um Auflagenerteilung in diesem Zusammenhang). Da dies bislang nicht der Fall ist, nne sie hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine inhaltlich weitergehende Aussage treffen. Da Nebenbestimmungen stets einzelfallbezogen sind und sich an dem Zweck des zu erteilen beabsichtigten Verwaltungsaktes orientieren, ist eine Vielzahl von Varianten möglich. Gleichwohl wird durch die Naturschutzbehörde in jedem Fall sichergestellt werden, dass naturschutzrechtliche Beeinträchtigungen weitmöglichst minimiert werden.

Zur zweiten Frage vermutet Frau Schellenberg, dass Herr K. sich offensichtlich auf die Daten der Biotoptypenkartierung im FIS-Broker bezieht. Es ist richtig, dass das fragliche Grundstück in der Biotoptypenkartierung als Lebensraumtyp 9170 (Labkraut - Eichen - Hainbuchenwald) markiert ist. Dies bedeutet nicht, dass die Fläche als Flora-Fauna-Habitat Schutzgebiet ausgewiesen ist. Lediglich der Biotoptyp entspricht einem Lebensraumtyp, der auch in einem FFH Schutzgebiet vorkommen kann, dann aber qualitative Mindeststandards erfüllen muss, die hier nicht vorliegen. ge die Fläche in einem FFH Gebiet, sollten dort Maßnahmen ergriffen werden, um den Erhaltungszustand zu verbessern. Da die Fläche aber weder in einem NSG, noch in einem Natura 2000-Gebiet liegt, gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, diese Entwicklungsziele zu forcieren. Bei Unterschutzstellung des NSG Bäkewiese war auf dieses Grundstück verzichtet worden, da es seinerzeit bereits privat und teils als Laubengrundstück genutzt wurde und mit Baurecht belegt war. Die nächstgelegenen FFH Schutzgebiete sind der Grunewald (10 km entfernt) und die Pfaueninsel (3,5km entfernt). Auf die dritte Frage teilt Frau Schellenberg mit, dass die vorgenommenen Rodungen genehmigungsfrei waren. Jedoch wurde ein geschützter Baum ohne Genehmigung gefällt, hier wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Herr K. fragt nach, ob die Fällung der Straßenbäume ebenfalls genehmigt war. Hierzu teilt FL Frau Osteresch mit, dass diese Bäume gefällt wurden, da sie in der Zufahrt für das Baugrundstück „im Wege standen“. Hier sei die notwendige Ersatzzahlung berechnet worden. BV Frau Dr.Kersten findet es nicht richtig, dass diese Straßenbäume „quasi prophylaktisch“ gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorgelegen habe. Frau Schellenberg verweist auf den Schriftverkehr zwischen Frau Dr.Kersten und dem Naturschutzamt in dieser Angelegenheit.

 

Einwohnerfrage 3) Frau R.

Frau R. verliest ihre Fragen:

1. Ist es möglich, dass die Wiese an der Berliner Straße nicht mehr vom Grünflächenamt gemäht wird ?

2. Ist es möglich, dass die Ökogruppe diese Wiese allein betreut ?

3. Ist es glich, dass Frau R. die Patenschaft für diese Wiese bekommen kann ?

Dez Frau Schellenberg antwortet, dass der Fachbereich Grünflächen die Verkehrssicherungspflicht für diese Wiese hat und daher zumindest an den Rändern selbst mähen muss. Vor Ort bestehe eine Initiative, die sich in der Pflege sehr engagiert. Der Kontakt zur „Ökogruppe“ sei gut. Die Pflege werde bei derartigen Flächen nicht an Einzelpersonen abgegeben. BV Herr Steinhoff ergänzt, dass er als assoziiertes Mitglied der „Ökogruppe“ die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Grünflächen als sehr positiv wahrnimmt; Absprachen werden gut eingehalten. Frau R. wird empfohlen sich an diese Initiative zu wenden.

 
 

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