Auszug - Prüfung der Gehwege auf Eignung für die maschinelle Winterreinigung  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0061/V Veränderungen bei der Eignung für die maschinelle Winterreinigung
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:81/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kölsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Ziffels schlägt eine Änderung des Antrages wie folgt vor:

 

Neuer Titel: „Veränderungen bei der Eignung für die maschinelle Winterreinigung“

 

Neuer Text: „Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Veränderungen der Liste der nicht für eine maschinelle Winterreinigung geeigneten Gehwege die betroffenen Hausbesitzer per Pressemitteilung zu informieren.“

 

Die Begründung bleibt unverändert.

 

Dez Frau Schellenberg teilt mit, dass die Veröffentlichung der Liste im Amtsblatt erfolgt, Hauswurfsendungen sehr aufwendig seien und daher eine Pressemitteilung ein guter Weg wäre. BV Herr Ziffels ist einverstanden. BV Herr Henning möchte wissen, wie das Amt feststellt, dass Straßen nicht mehr maschinell gereinigt werden dürfen. SG L Herr Müller-Ettler erläutert, dass gemäß StVO § 35 Absatz 6 Fahrzeuge mit einem bestimmten Gewicht Gehwege befahren dürfen, wenn sie keine Schäden an Gehwegen oder Leitungen verursachen. Die Tiefbauämter der Berliner Bezirke haben sich zusammengesetzt, um zu einer einheitlichen Regelung zu gelangen. Das Problem ist, dass sich die Beschädigungen durch die Reinigungsunternehmen nur sehr schwer nachweisen lassen. Unser Fachbereich Tiefbau hat als Service für alle Berliner Bezirke eine entsprechende Straßenliste erarbeitet, die im Amtsblatt veröffentlicht wird und auch im Internet eingestellt ist. Für Steglitz-Zehlendorf sind ca. 150 Straßen enthalten, die eben nicht befahren werden sollen. Diese Liste unterliegt nur wenigen Fluktuationen; wenn ein Gehweg neu gebaut wird, hat er eine dreijährige Schonfrist, bis sich die Steine gesetzt haben. Die Innenstadtbezirke sind von dieser Problematik deutlich weniger betroffen, da hier weniger Mosaikpflaster liegt. BV Frau Bone-Winkel thematisiert die Problematik, dass es keine Dienstleister gibt, die bereit sind, die Straßen manuell von Schnee und Eis zu befreien. Über diese Problematik müsse prinzipiell nachgedacht werden.

 

Der Antrag wird in der geänderten Form mit 13 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

 
 

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