Auszug - Tempo 30 vor der Kita "Kiddies International"
Die Fraktion der FDP hat Schwierigkeiten, den Sinn des Antrages zu erkennen. Er könne höchstens Symbolcharakter haben. Auch glaube sie nicht, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung die Sicherheit der Kinder erhöhen werde. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass das Amt keine Zuständigkeit habe und daher auch nicht anordnen könne, aber der § 45 StVO Nr. 9 dahin geändert worden sei, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen seien, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sei. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteige. Diese besonders strenge Voraussetzung gelte jetzt nicht mehr für Anordnungen von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen, im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser. Was hierzu noch nicht geändert wurde ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift. Die antragstellende Fraktion bittet den Antrag wie folgt zu erweitern: In der Höhe des Ausgangs der Kita, sind Drängelgitter aufzustellen. Der geänderte Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei einer Enthaltung angenommen. |
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