Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzBmin Richter-Kotowski äert ihr Unverständnis darüber, dass am 28.03.2017 der Jahresabschluss 2016 der Bezirke im Senat beschlossen/beraten und im Anschluss zu einer Pressekonferenz geladen wurde, ohne dass den Bezirken vorher weitergehende Daten übermittelt wurden. Als sich ein Journalist mit einer Interviewanfrage an sie gewandt habe, musste sie sich daher erst die Senatsvorlage beschaffen, um überhaupt auskunftsfähig zu sein. Sie habe diese Vorgehensweise der Senatsfinanzverwaltung in der heutigen Sitzung des Rats der Bürgermeister moniert.

 

Aus der Senatsvorlage geht hervor, dass bei 11 von 12 Bezirken die Basiskorrektur zu einer Erhöhung der Zuweisung geführt habe. Lediglich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg habe sich die Zuweisung verringert. Für den Bezirk ergibt sich daraus, dass der Bezirk das Jahr 2016 vor Basiskorrektur mit rd. -1,8 Mio. € abschließt. Nach einer Basiskorrektur in Höhe von rd. 2,1 Mio. € konnte für das Jahr 2016 ein positiver Jahresabschluss in Höhe von 275.000 erzielt werden. BzBmin Richter-Kotowski sagt zu, das erläuternde Rundschreiben von Sen Fin sobald es vorliegt den Fraktionen zukommen zulassen. Die SPD-Fraktion bittet für den Fall, dass ein nennenswerter Betrag negativer Basiskorrektor bei den Investitionsausgaben erzielt wurde, um nähere Erläuterung.

 

 

BzBmin Richter-Kotowski teilt mit, dass sie beabsichtigt, zum Haushalt 2018/2019 ein Konzept zur Nachwuchsrekrutierung einzuführen und die Ausbildungszahlen im Bezirk erheblich zu erhöhen. Herr Nogatz vom Fachbereich Stellenplanung/-wirtschaft und Personalwirtschaft führt dazu weiter aus, dass letztmalig im Jahr 2000 sogenannte Anwärter in einem dualen Studiengang eingestellt wurden. In der Folgezeit war es aufgrund der Einsparpolitik des Landes Berlin faktisch unmöglich, Nachwuchskräfte einzustellen, da Personal fast ausschließlich aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) zu rekrutieren war. Ab Mitte der 2000er Jahre begann die Senatsinnenverwaltung wieder mit der Einstellung von Regierungsinspektoren auf Probe, also Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Öffentlichen Verwaltungswirtschaft und somit der Befähigung für den vormals sogenannten Gehobenen Dienst (heute Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Die Regierungsinspektoren wurdenr das gesamte Land Berlin zentral eingestellt, sind allerdings in den Bezirken kaum eingesetzt worden. Nunmehr wurde die Notwendigkeit erkannt, dass die Bezirke für den eigenen Bedarf Nachwuchskräfte einstellen. Im Jahr 2015 wurden erstmals 27 Nachwuchskräfte des gehobenen Verwaltungsdienstes (Stadtinspektoren auf Probe) eingestellt. Allerdings bildet die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) nicht im Entferntesten bedarfsgerecht aus und daher stehen pro Jahrgang durchschnittlich nur 120 Absolventen r alle Behörden des Landes Berlin zur Verfügung. Wobei die Bundesbehörden und Ministerien in Potsdam in starker Konkurrenz zum Land Berlin stehen. Daher ist der Bezirk dazu übergegangen, deutschlandweit an den Hochschulen r sich als Arbeitgeber zu werden und kooperiert zusätzlich mit der Hochschule in Halberstadt/Harz in Sachsen-Anhalt und der Technischen Hochschule in Wildau. Mittlerweile erfolgen die Einstellungen 2 x jährlich (1. Juni und 1. November), um auf die unterschiedlichen Abschlusszeiten der verschiedenen Hochschulen zu reagieren. Zusätzlich bietet Steglitz-Zehlendorf als einziger Bezirk die Möglichkeit an, bis zum nächsten Einstellungstermin als Tarifbeschäftigte/r angestellt zu werden, um die Wartezeit zwischen Studienabschluss und Beginn des Beamtenverhältnisses zu überbrücken. Aktuell wurden zum chsten Einstellungstermin am 01.06.2017 11 Dienstkräfte ausgewählt.

 

Zur Betreuung der Nachwuchskräfte finden 1 x monatlich Treffen zum Erfahrungsaustausch statt. Das zweisäulige Fortbildungskonzept beruht zum einen auf Fortbildungen an der Verwaltungsakademie und zum anderen auf der politischen Bildung, wozu z.B. der Besuch einer BVV-Sitzung, des Abgeordnetenhauses, des Bundestages oder der Gedenkstätte Hohenschönhausen etc. gehört. Es ist geplant, pro Jahr ca. 20 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich einzustellen, so dass aufgrund der 3-jährigen laufbahnrechtlichen Probezeit insgesamt immer rd. 60 Nachwuchskräfte zu betreuen sind. Aufgrund der großen Fluktuation wegen Ausscheidens aus Altersgründen oder des Wechsels zu anderen Behörden erscheint diese Größenordnung sinnvoll. Im nächsten Schritt soll die Nachwuchskräftegewinnung auf andere Berufsgruppen, z.B. den Ingenieursbereich, ausgeweitet werden.

 

BzBmin Richter-Kotowskihrt dazu aus, dass auch das Thema Besoldungsanpassung zwischen den Bezirken und dem Land und die Möglichkeit von Höhergruppierungen ganz offensiv vorangetrieben wird, um Personal im Bezirk zu halten bzw. für den Bezirk zu gewinnen.

 

Die FDP-Fraktion spricht die Herausforderung der Schulsanierungen an und fragt, inwieweit dafür Personal akquiriert werden kann. Herr Nogatz führt aus, dass berlinweit ein großes Engagement bei der Einführung von weiteren dualen Studiengängen existiert. Aktuell läuft der Studiengang Bauingenieurswesen mit 30 Studierenden an. Grundsätzlich sei es jedoch schwierig, geeignetes Personal im Baubereich zu finden, da private Arbeitgeber höhere Entgelte zahlen.

 

Auf Nachfrage der FDP-Fraktion berichtet BzBmin Richter-Kotowski, dass für die Schulsanierungen 10 Stellen (2 Stellen für Radverkehr, 8 Stellen im bauenden Bereich, davon 2 Stellen für die Schulaußenanlagen) ausgeschrieben wurden, die jedoch nicht ausreichen werden, um den Sanierungsstau zeitnah zu bewältigen. BzStRin Schellenberg ergänzt, dass der Bereich der Vergabe durch eine Nachwuchskraft unterstützt wird. Als problematisch erweist sich, geeignetes Personal im technischen Bereich (Sanitär, Elektro, Heizung) zu finden; aktuell konnten jedoch drei Stellen besetzt werden.

 

Zum allgemeinen Vorwurf, die Bezirksämter wären nicht in der Lage, Stellen zu besetzen, erläutert Herr Nogatz, dass vielmehr durch den Senat die Rahmenbedingungenr die Beschäftigung z.B. von Ingenieuren so verschlechtert wurden, dass diese kein entsprechendes Einkommen hätten erzielen können. Dies wurde zwar mittlerweile korrigiert, aber dennoch ist festzustellen, dass gleiche oder ähnliche tigkeiten auf der Landesebene her bewertet werden. Sobald die Bezirke Stellen anheben, wird dies vom Rechnungshof moniert. Da die Bezirke daher nicht über genügend geeignetes Personal verfügen bzw. dieses schwieriger bekommen, werden in der Konsequenz den Bezirken Aufgaben entzogen, was schon fast eine gewisse Systematik vermuten lässt.

 

So hat beispielsweise die Senatsinnenverwaltung in Zusammenarbeit mit der HWR für den Verwaltungsbereich den Studiengang Öffentliche Verwaltung angeboten, dessen Absolventen allerdings nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, da sich das Land Berlin nicht an die Vorgaben der Innenministerkonferenz der Bundesländer und des Bundes gehalten hat, die die Inhalte eines Studiengangs für die nderübergreifende Anerkennung beschließt. Durch solch grobe handwerkliche Fehler wird die Nachwuchskräftegewinnung nicht gerade unterstützt.

 

 

Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erläutert BzBmin Richter-Kotowski, dass inzwischen alle Turnhallen, die als Flüchtlingsnotunterkünfte dienten, freigezogen wurde und die Begehungen stattfanden, um den Sanierungsbedarf zu ermitteln. BzStRin Schellenberg ergänzt, dass hauptsächlich Sanitäranlagen und Hallenböden instandzusetzen sind und es in und um Berlin nur drei Fachfirmen für Sporthallenböden gebe, die nunmehr berlinweit nachgefragt werden. Die dem Bezirk zusätzlich zur Verfügung gestellten und frei verfügbaren Bonusmittel in Höhe von 600.000 € werden den Schulen zur Verfügung gestellt, die durch die Belegung ihrer Sporthallen mit Flüchtlingen, bei der Durchführung des Sportunterrichts schlechter gestellt waren, um zusätzliche weitere notwendige Baumaßnahmen in den Hallen durchführen zu können. Mit den Ausschreibungen der Arbeiten wird nun begonnen.

 

BzBmin Richter-Kotowskihrt weiter aus, dass darüberhinaus in einem Sonderprogramm des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms berlinweit 6 Mio. € zur Verfügung stehen, die für sinnvolle weitergehende Baumaßnahmen im Zuge der notwendigen Sanierungsarbeiten abgerufen werden können.

 
 

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