Auszug - Geflüchtete im Bezirk: Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Bezirk  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Gulitz aus dem Jugendamt, zuständig für den Fachdienst der umF, berichtet über die Situation der umF im Bezirk, welches zentral die Vormundschaft in Berlin übernimmt. Alle anderen Aufgaben der Jugendämter sind dezentral. Er erklärt den Ablauf, angefangen mit der Erstaufnahme und Clearingeinrichtung (EAC) an der Wupperstraße, mit derzeit erweiterten 100 Plätzen und von der FSD Stiftung betrieben. Verantwortlich ist die Senatsverwaltung (Landesjugendamt). Wenn im Verfahren der Status der Jugendlichen als umF bestätigt wird, dann wird das Jugendamt beauftragt den umF in Jugendhilfeeinrichtung (JHE) unterzubringen und die Vormundschaft beim Amtsgericht zu beantragen.

Weiter berichtet Herr Gulitz über die problematische Situation in Berlin: Weil zu wenig Kapazitäten in EAC Stelle vorhanden sind und das Verfahren zu lange dauert, sah sich die Senatsverwaltung gezwungen, die Jugendlichen in Hostels und NUK, unter dem Standard, unterzubringen, zusätzlich mit der ambulanten Betreuung vor Ort. Es gab Probleme bei der geeigneten Förderung und Integration der Mündel während dieser Zeit, gepaart mit den fehlenden Personalkapazitäten in den Jugendämtern und mit den mangelnden Unterbringungsmöglichkeiten. Positiv hervorzuheben ist die Steigerung der Amtsvormünder auf 20, verbunden mit Vereinsvormundschaften der Caritas und AWO und Förderung des ehrenamtlichen Engagements als Vormünder.

Die bezirkliche Situation betreffend, gibt es keine Notunterbringungsplätze für die umF. Es wurden Projekte mit freien Trägern und mit dem Studentendorf angestoßen.

Herr Gulitz wünscht sich für die Besserung der Situation, mehr finanzielle Mittel für freie Träger und gesamtstädtische Strategie.

 

Herr Lücke (CDU) fragt nach der Qualität der Vormundschaften und der Situation, wenn der umF volljährig wird.

 

Herr Gulitz antwortet, dass die Relation 50 Mündel pro 1 Amtsvormund, die vorherige Situation verbessert hat. Das Verhältnis 40 Mündel pro 1 Amtsvormund wäre sein Wunsch. Ehrenamtliche Vormundschaft ist durch persönliche Betreuung intensiver, als es der Fall beim Amtsvormund ist. Angestrebt sind Patenschaften, als schnelle Ansprechpartner beim Ankommen, welche später in Vormundschaft enden könnten. Die Betreuung endet formell mit dem Übergang in die Volljährigkeit, jedoch steht der Amtsvormund als Ansprechpartner weiterhin. Der Vorteil hier liegt eindeutig bei ehrenamtlichen Vormündern. Bei den Leistungen im Falle der Volljährigkeit, besteht ein rechtlicher Anspruch auf Jugendhilfe und für Unterbringung, den Antrag muss umF selbst stellen. Dies wird meist auch genutzt, sodass Jugendhilfeleistung nach Volljährigkeit vonstattengeht und Integration gefördert wird. Herr Serowy (Grüne) fragt nach dem Bedarf der Erstaufnahme (EA) an Plätzen. Herr Gulitz betont, dass nicht die EA, sondern ca. 500 Jugendhilfeplätze benötigt werden, weil der Zuzug der umF gesunken ist und durch Programme der Senatsverwaltung der Platzbedarf (ca. 300) abgedeckt werden kann. Herr Ammer (AfD) fragt nach der Verständigung zwischen dem ehrenamtlichen Vormund und dem Mündel. Herr Gulitz antwortet, dass die Jugendlichen in den Einrichtungen sprachlich betreut werden. Am Anfang wird die Kommunikation dort durch Dolmetscher unterstützt. Frau Wojahn (Grüne) fragt nach den Standorten der Unterbringung der umF und pädagogischer Betreuung durch Amtsvormünder. Herr Gulitz antwortet, dass die pädagogische Betreuung in den JHE stattfindet. Er ist gegen die großen Unterkünfte, begrüßt die Unterbringung im Studentendorf und JAZ hat (ca. 20). Es wird nach dem Phänomen des Vortäuschens des Alters durch Jugendliche gefragt. Herr Gulitz antwortet, dass es ein Verfahren der Altersbegutachtung an der Clearingstelle vorgenommen wird. Bei Unsicherheiten gibt es die Möglichkeit eine medizinische Altersgutachtung zu beauftragen.

 
 

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