Auszug - Weiterhin ausufernde Kosten bei HzE? BE: Hr. Weber - Jug ZS L  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 13.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Da Herr Weber leider nicht anwesend sein kann, berichten Frau Lehmann und Herr Karnetzki auch zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Im Jahr 2015 gab es ein deutliches Defizit im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE). Am 22.09.2015 erfolgte hierzu eine ausführliche Berichterstattung im JHA über die Analyse und die getroffenen Steuerungsmaßnahmen zum Abbau des Defizits.

 

Im Jahr 2016 konnte dieser Kostenanstieg weitestgehend konsolidiert werden, wobei immer zu berücksichtigen ist, dass die Kosten für einen Großteil der HzE-Produkte nicht steuerbar sind, wie z.B. die Kosten für die Flüchtlinge insbesondere für die unbegleiteten minderjährigen (UMF).

 

Wie einschneidend sich der Fachkräftemangel auch hier zeigt, lässt sich in der Region Südost nachweisen. Hier sind die Kosten für HzE um 14,2 % aufgrund des Mangels an Sozialarbeitenden angestiegen. Es wurde deutlich, dass eine enge Korrelation zwischen Personalstand und einem Aufwuchs von Kosten für die Hilfen zur Erziehung besteht. Da die notwendigen Beratungsleistungen im Vorfeld von HzE nicht ausreichend erbracht werden können, treten finanzielle Folgen auf. Das gleiche Phänomen zeigt sich auch in anderen Bereichen bei Personalnotstand.

 

Im Mai 2016 wurde das Programm SoPart (Soziale Partner) für den Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJuHi) durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) auch im Jugendamt Steglitz-Zehlendorf eingeführt. Bis zum Jahresende wird es in allen Berliner Bezirksämtern angewandt werden. Mit dem Programm werden Bescheide erteilt und die Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden den Produkten zugeordnet. Eine bessere bezirkliche Vergleichbarkeit ist hierdurch gegeben, da eine gleiche Buchung der Kosten in den einzelnen Bereichen erfolgen sollte. Der bisher möglichen „kreativen“ Auslegung der KLR durch die einzelnen Bezirke werden hiermit deutlich Grenzen gesetzt, sodass zu erwarten ist, dass eine realistischere Abbildung des jeweiligen bezirklichen Ausgabeverhaltens erfolgen kann. Ab März 2017 wird das Programm zur verbesserten und vereinheitlichten Fallaktenführung dann auch im RSD unseres Jugendamtes eingeführt.

 

Wir erwarten für den Jahresabschluss 2016 trotz der weiterhin angespannten Personalsituation eine sehr moderate Steigerung der Ausgaben im HzE Bereich. Die Ausgaben für die Flüchtlinge werden zu 100% basiskorrigiert, sodass sie uns nicht belasten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass wir haushälterisch auf einem richtigen und guten Weg zu sein scheinen. Die endgültigen Zahlen liegen aber erst nach Abschluss der KLR Auswertung voraussichtlich im März/April 2017 vor. Im Februar/März werden die Haushaltsverhandlungen im Bezirk r den neuen Doppelhaushalt 2018/19 beginnen.

 
 

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