Auszug - Verfahren zur Bildung des neuen JHA  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 13.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Krohm schlägt vor, die Regelung für das Vorverfahren zur Bildung eines neuen Jugendhilfeausschusses (JHA) nochmal einmal vorzustellen.

 

Herr Karnetzki, Bezirksstadtrat der Abteilungenrgerdienste, Ordnung und Verkehr, erläutert das Verfahren zur Bildung des Gremiums und weist darauf hin, dass die heutige Sitzung insoweit etwas Besonderes ist. Das liegt daran, dass das vorherige Gremium der vierten Wahlperiode bis zur Konstituierung des neuen Gremiums weiterhin im Amt ist.

 

Gem. § 35 Absatz 5 und 6 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder neun Bezirksverordnete und sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit. Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

Gem. § 35 Absatz 7 gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende  beratende Mitglieder an:

  1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes,
  2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes,
  3. eine in der Mädchenarbeit erfahrende Frau,
  4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,
  5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten,
  6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats,
  7. je eine Person zur Vertretung der evangelischen Kirch, der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände,
  8. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung und
  9. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.

 

Es wird vereinbart, dass bis zum 31.12.2016 Vorschläge für das Amt der bzw. desrgerdeputierten bei der Geschäftsstelle des Jugendamtes eingehennnen. Dazu wird es in den nächsten Tagen eine Pressemitteilung geben, damit alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich vorschlagen zu lassen. Bei der Fristsetzung handelt es sich allerdings um keine Ausschlussfrist. Die Vorschläge werden in die am 10.01.2017 tagende Bezirksamtssitzung eingereicht, damit sie am 18.01.2017 als Beschlussvorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vorliegen. Dort werden die rgerdeputierten als stimmberechtigte Mitglieder des neuen Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

Frau Lehmann zählt auf, welche Vorbereitungen für das neue Gremium bereits getroffen wurden. Als erstes wurden die Ligaverbände sowie das Schulamt, Sozialamt, Gesundheitsamt und die Jugendberufsagentur angeschrieben. Die Jugendverbände sowie der Landesjugendring werden ebenso noch angeschrieben, wie die nicht anwesenden amtierenden Mitglieder des JHA und die Träger der freien Jugendhilfe im Bezirk. Die Sprecher_innen der AGen der Regionen sowie die anwesenden Mitglieder des JHA sind durch die heutige Sitzung mündlich darüber informiert, bei Interesse Vorschläge abgeben zu nnen. Bereits zum heutigen Zeitpunkt liegen mehr Meldungenr die 6 Plätze für die Bürgerdeputierten im JHA vor, sodass eine Auswahl für die BVV gesichert ist.

 
 

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