Auszug - Schließzeiten der Bolzplätze überprüfen
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Zum Antrag der SPD-Fraktion erklärt Frau Markl-Vieto, dass die betroffenen Bolzplätze aufgrund von Gerichtsbeschlüssen nach Anwohner_innenklagen bzw. als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses nach Problemen mit der Anwohnerschaft nur noch zu festgelegten Zeiten bespielbar seien. Es gebe kein Kriterium, diese Schließzeiten nun aufzulösen. Bolzplätze seien rechtlich gesehen Sportplätze und keine Spielplätze, weswegen das Argument, dass Kinderlärm zu dulden sei, hier keine Anwendung finden kann, da es sich folglich um Sportlärm handele. Auf die Nachfrage, ob die Zeiten noch aktuell seien, antwortet Frau Markl-Vieto, dass sie es persönlich ausschließe, dass die Zeiten überholt seien, es aber gern überprüfen lassen wird. Für eine Überprüfung sei das Tiefbauamt zuständig. Frau Härtel bringt die Idee ein, gegen das Gerichtsurteil mit Unterstützung von Anwohner_innen vorzugehen und ein anderes Ergebnis herbei zu führen, da der ursprüngliche (einzige) Kläger verzogen sei.
Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen7 Enthaltungen angenommen. |
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