Auszug - Parkregelung Riemeisterstraße
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Der zu diesem TOP anwesende Bürger Herr G. erhält das Wort. Er erklärt, dass er vor einem Jahr schon mal zu diesem Thema im Ausschuss vorgesprochen habe. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki habe dann seine Fragen schriftlich beantwortet. Diese Beantwortung habe er an die 34 betroffenen Haushalte weitergegeben. Ihn hätten dann positive Rückmeldungen erreicht. Die Anwohner würden es begrüßen, wenn auf der westlichen Seite der Riemeisterstraße ein Teilstück für das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt werden würde. Dazu habe er vier Fragen vorbereitet: Erwartet das Bezirksamt neue Erkenntnisse über die bauliche Anlegung von Parkhäfen oder sieht es sich jetzt schon in der Lage, nach den Erfahrungen der vergangenen 40 Jahre mit der Anlegung von mehr als 80 Parkhäfen bei gleichen Voraussetzungen und Bedingungen ein Urteil abzugeben? Ist das Bezirksamt bereit, im Falle einer positiven Beurteilung die gewünschten Parkhäfen zu bauen und kann es abschätzen wann im günstigsten Fall ein Baubeginn zu erwarten ist? Kann das Bezirksamt das geäußerte Unverständnis der Bewohner eines einzigen Hauses in dem betreffenden Gebiet nachvollziehen, wenn dessen Bewohner sehen, dass ihnen verwehrt wird, was für die fünf gegenüberliegenden Häuser angeordnet worden ist? Kann das Bezirksamt sich eine Zwischenlösung vorstellen, in der gleiche Parkbedingungen auf beiden Straßenseiten im Bereich zwischen dem Fischtalpark (das sei die Hälfte des entsprechenden Abschnittes) und der Sophie-Charlotte-Straße gelten? Herr G. ergänzt noch, dass Herr Bezirksstadtrat Karnetzki und die Untere Straßenverkehrsbehörde zusammen mit ihm einen Vor-Ort-Termin wahrgenommen hätten. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass er die Fragen nur teilweise beantworten könne. Das Anlegen von Parkhäfen fiele in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes und würde federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten. Daher könne er wenig über die Erkenntnisse bzw. den Baubeginn sagen. Aus verkehrlicher Sicht seien keine Probleme bekannt. Warum damals in den 70er Jahren keine Parkhäfen angelegt worden seien, entziehe sich seiner Kenntnis. Das Unverständnis sei sehr wohl nachvollziehbar, dass auf einer Seite auf dem Seitenstreifen geparkt werden dürfe und auf der anderen Seite nicht. Wenn eine Übergangslösung im Sinne der Gleichbehandlung geschaffen werden sollte, wäre sie das Gegenteil von dem, was eigentlich gewünscht würde. Es müsse dann das Gehwegparken auf der östlichen Seite abgeordnet werden, dies würde aber zum ersatzlosen Wegfall von Parkplätzen führen, weil die Straße nicht breit genug sei, um auf beiden Seiten der Straße zu parken. Die Fraktion der Grünen und der Piraten weisen darauf hin, dass die Anwohner damit rechnen müssten, dass schneller gefahren würde, wenn die Parkordnung geändert und die Straße dadurch breiter würde. Die nächste Forderung sei dann die Einführung von Tempo 30. Herr G. sagt, dass sämtliche Argumente des Bezirksamtes von den Anwohnern diskutiert worden seien und sie anderer Ansicht seien. Im Jahr 2006 oder 2008 seien weitere Parkhäfen angelegt worden. Es sei für die Anwohner und ihn nicht zu verstehen, dass in einer Straße unterschiedliche Parkordnungen gelten würden. Speziell gehe es auch nur um ein oder zwei Häuser in der Riemeisterstraße. Der Ausschussvorsitzende fragt nach den voraussichtlichen Kosten für die Anlage weiterer Parkhäfen. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass der Fachbereich Tiefbau mitgeteilt habe, dass für das Anlegen eines 6 m langen Parkhafens mit Kosten in Höhe von rund 2.000 € zu rechnen sei. In dem genannten Abschnitt könnten ca. 25 bis 30 Parkhäfen gebaut werden, so dass Baukosten in Höhe von mindestens 50.000 € entstehen würden. Die Fraktion der Grünen erklärt, dass sie sich enthalten werde, da sie eine Verkehrsbeschleunigung durch die neue Parkordnung befürchte.
Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. |
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