Auszug - Strikte Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h in der Dessauerstraße, Frobenstraße, Zietenstraße, Derfflingerstraße, Seydlitzstraße und Dillgesstraße  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.7
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 01.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1566/IV Strikte Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h in der Dessauerstraße, Frobenstraße, Zietenstraße, Derfflingerstraße, Seydlitzstraße und Dillgesstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Burwitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Herr Lehmann-Tag (Untere Straßenverkehrsbehörde) teilt dazu mit: Die Überwachung von zulässigen Fahrgeschwindigkeiten liegt nicht in der Zuständigkeit des Amtes sondern obliegt dem Polizeipräsidenten in Berlin. Die für die benannten Örtlichkeiten zuständige Polizeidirektion 4 führt zum aufgeworfenen Sachverhalt wie folgt aus:

In allen zur Rede stehenden Straßen, wurden nur in der Dessauerstr. sowie der Seydlitzstr. im Jahr 2014 Radarmessungen vorgenommen, wobei es sich bei der Seydlitzstr. um den Streckenabschnitt zw. Kaiser-Wilhelm-Straße und Beethovenstr. handelte. Im Jahr 2015 und in diesem Jahr gab es in allen Straßen keine Messung.

Bei den jeweiligen 2-stündigen Messungen im Jahr 2014 wurden in beiden Straßen nur wenige und geringfügige Überschreitungen festgestellt. Die Überschreitungsrate lag zwischen 0,64 6,68%.

In allen anderen genannten Straßen wurden keine Messungen vorgenommen.

Durch die Fahrbahnbeschaffenheit als auch durch die Enge der Straßen ist eine hohe Geschwindigkeit eher selten. Der Verkehr bremst sich im Gegenverkehr schon von selbst aus, sodass es, auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Abschnitt, keine Unfallauffälligkeit gibt, für die die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ursächlich ist.

Auffälligkeiten die im gleichen Zusammenhang stehen, sind hier als auch beim zuständigen Abschnitt nicht bekannt.“

Damit bauliche oder straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation für Fußnger durch den Fachbereich Tiefbau und die Untere Straßenverkehrsbehörde geprüft werden können wären dem Amt gegebenenfalls konkrete Örtlichkeiten zu benennen.

Aufgrund der bereits in allen genannten Straßen angeordneten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind auch weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen aus dem Antrag zur Zeit durch die Straßenverkehrsbehörde nicht ableitbar.

Aufgrund der Stellungnahme der Polizei zieht die antragstellende Fraktion Ihren Antrag zurück.

 
 

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