Auszug - Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Zu diesem Thema berichtet die Geschäftsführerin der FSD-Stiftung, Frau Christa Schmidt. Sie verteilt eine Übersicht (Siehe Anlage 1) der Organisation bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und erklärt diese im Detail.
Die FSD-Stiftung hat die Erstaufnahme und Clearingstelle (EAC) in der Wupperstraße. Das ist die Berliner Anlaufstelle für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Im letzten Jahr gab es dort einen Brand. Die Leute mussten evakuiert werden und das Obdachlosenheim war ebenfalls davon betroffen. Die Obdachlosen wurden in Berlin verteilt und die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurden im Hostel untergebracht, welches auch zur Stiftung gehört. Die Einrichtung in der Wupperstraße wurde wieder hergestellt und die EAC konnte im Juni wieder eröffnet werden. Es gibt dort jetzt 75 Plätze und die reichen für den Ansturm nicht aus. Frau Schmidt berichtet über eine Einrichtung in Hamburg, die sich in öffentlicher Hand befindet und die die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sofort aufnehmen kann. Solch eine öffentliche Einrichtung ist in Berlin nicht vorhanden, daher hat man auf die Hostels zurückgegriffen und ist mit diesen in Kontakt getreten. Die Hostels waren dazu bereit, die Jugendlichen aufzunehmen, aber nur unter der Bedingung der sofortigen Bezahlung. Die FSD-Stiftung ging und geht in Vorkasse. Die monatliche Vorfinanzierung der FSD-Stiftung für die Hostels liegt momentan bei 1,5 1,9 Mio. EURO und im Anschluss wird es dem Senat in Rechnung gestellt. Der Senat versucht die Rechnungen so schnell als möglich zu begleichen.  Es ist mit einem weiteren Ansturm zu rechnen und die FSD-Stiftung stößt langsam auch an ihre Liquiditätsgrenze.
Jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling, welcher nach Berlin kommt, wird in der Wupperstraße namentlich ersterfasst, von der Senatsjugendverwaltung vorläufig Inobhut genommen und auf Hostels bzw. temporäre Notunterkünfte über ein Platzmanagement von den Mitarbeitern der Ersterfassung verteilt. Es werden aber nur die einigermaßen selbständigen Jugendlichen, über 14 Jahre alt, verteilt. Dazu gehören keine Kinder, keine traumatisierten und kranken, die würden sofort in die stationäre 24-Stunden-Betreuung kommen.
Die FSD-Stiftung hat eine Außenstelle der EAC am Tempelhofer Ufer (35 Plätze) und demnächst eine zweite in der Prinzregentenstraße (56 Plätze).
Für die Betreuung der Jugendlichen in den Hostels und temporären Notunterkünften wurden und werden ambulante Träger der Hilfen zur Erziehung hinzugezogen. Zu den Trägern der ersten Stunde, die die FSD-Stiftung der Senatsjugendverwaltung vorgeschlagen hatte, gehörten hier im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Zephir e.V., Famos e.V. und Praxis Langer. Der Kreis der Träger wurde von der Senatsjugendverwaltung nach und nach erweitert.
Es gab und gibt nach wie vor zwei große Probleme. Einmal die Personalknappheit in der Senatsjugendverwaltung, um das „Nadelöhr“ Altersschätzung zu erweitern und das zweite bei der zweiten Bezirkszuweisung. Zur Beseitigung beider Probleme wird in der Verwaltung mit Hochdruck gearbeitet.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kommen per Bus, vom Bahnhof oder Flughafen bzw. werden aufgegriffen von der Polizei. Gelegentlich kommen auch welche allein bzw. werden von jemandem begleitet. Wenn es sich um Kinder handelt und in der EAC Plätze frei sind, werden diese dort gleich aufgenommen. Besitzen die Jugendlichen Ausweispapiere, kommen sie in die Möllenhoffstraße oder zum Brünsbütteler Damm und werden dort von den Johannitern und ambulanten Trägern der Hilfen zur Erziehung betreut. In diesen Einrichtungen erfolgt eine Vorstellung bei den Senatsjugendmitarbeitern. Diese können nicht die Echtheit der Papiere prüfen, aber abschätzen, ob die Jugendlichen dem angegebenen Alter entsprechen. Sie bestätigen die Aufnahme und die Person kommt dann in ein ambulantes Clearing, das die Träger der ambulanten Hilfen zur Erziehung durchführen.
Zum anderen gibt es die vorübergehende Inobhutnahme von Jugendlichen in den temporären Notunterkünften (dazu gehören Hostels, Jugendherbergen etc.). Diese Jugendlichen, die dort aufgenommen werden, müssen sich noch der Altersschätzung unterziehen, dieglich in der Wupperstraße mit zwei Teams stattfindet. In den Hostels sind momentan 908 Jugendliche und in den Notunterkünften 1221 untergebracht.
Es gibt Fragen von den Bezirksverordneten, die Frau Schmidt beantwortet. Wie z.B.: Wie ist der Weg zu den Familiengerichten in Bezug auf die Übernahme von Vormundschaften, die Frage nach einer Nachtbetreuung (Betreuer oder Wachschutz), kann die Altersschätzung durch einen niedergelassenen Arzt durchgeführt werden, wie werden die Kinder und Jugendlichen betreut, wie ist der Satz für einen Platz in den Einrichtungen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen