Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegt keine Einwohnerfrage vor. Herr Kronhagel erkundigt sich bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, ob jemand eine Frage hat. Zwei der Anwesenden melden sich.

Frau Almuth Kröger teilt mit, dass ein großer Ahornbaum auf der Grundstückgrenze zwischen ihrem Grundstück und dem Grundstück ihres Nachbarn, das noch unbebaut ist, wächst. Für diesen Ahorn wurde durch das Umwelt- und Naturschutzamt im Juni 2015 eine Fällgenehmigung erteilt, und der Baum wurde durch ihren Nachbarn in ihrer Abwesenheit gefällt. Ihres Wissens liegt für das fragliche Grundstück weder ein Bauantrag noch eine Baugenehmigung vor, daher möchte sie wissen, warum für diesen Baum eine Fällgenehmigung erteilt werden konnte. Frau Kröger hat eine Kopie der Fällgenehmigung dabei. UmNat L Herr Dr. Ruck sagt zu, sich dieses Vorgangs anzunehmen und Frau Kröger eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen. BV Herr Hippe geht davon aus, dass dieser Baum nur hätte gefällt werden können, wenn beide Nachbarn dem zugestimmt hätten. Er hält es für möglich, dem Nachbarn ein Bußgeld aufzuerlegen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Fällung nicht rechtens war. UmNat L Herr Dr. Ruck erklärt, dass man hier differenzieren müsse. Es sei Sache des Zivilrechts, wem der Baum gehört. Die Baumschutzverordnung regelt mögliche Fällgenehmigungen für geschützte Bäume nach dem Öffentlichen Recht. Das Umwelt- und Naturschutzamt erteilt auf Antrag eine Genehmigung, dass ein Baum gefällt werden darf, nicht dass er gefällt werden muss. In der Regel braucht es bei Baumaßnahmen einen Abstand von mindestens 3 m zwischen Stammfuß und der Baugrube, damit der Baum erhalten werden kann. Pro Jahr gibt das Umwelt- und Naturschutzamt ca. 5.000 Bäume zur Fällung frei. BV Herr Hippe berichtet aus dem Stadtplanungsausschuss, dass es für das fragliche Grundstück keine Baugenehmigung gibt. Daher wäre zu prüfen, ob der Nachbar unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Fällgenehmigung erschlichen hat.

 

Die zweite Einwohnerfrage stellt Herr Dr. Rebele. Er sagt, dass er vor ca. zwei Jahren ein längeres Gespräch mit JGUT Dez Frau Markl-Vieto und Grün FL Frau Osteresch bezüglich der Pflege der Grünanlagen geführt hätte. Er ist der Ansicht, dass im Bereich Windsteinweg/Buschgraben/Nieritzweg im Laufe der letzten beiden Jahre mehrere Stieleichen, Ahornbäume, Apfel- und Pflaumenbäume sowie Wildrosen, Schlehen, Hagebutten und Holundersträucher gefällt wurden. Er bedauert diesen Verlust an Bäumen und Sträuchern sehr und möchte wissen, ob die Mitarbeiter des Fachbereichs Grünflächen überhaupt an der Erhaltung der Sträucher und Bäume interessiert sind. Auch sei es wünschenswert, dass die Anwohnenden über anstehende Fällungen informiert würden. JGUT Dez Frau Markl-Vieto bedankt sich bei Herrn Dr. Rebele für seine Hinweise. Sie erklärt, dass auf Grund der massiven Reduzierung des Personals manchmal seltener, dafür aber in einem Arbeitsgang mehr geschnitten würde. Die Hauptaufgabe des Fachbereichs sei die Verkehrssicherung. Die Anforderungen an die Pflege sei in den letzten Jahren gestiegen und sicher gebe es für die Gärtner einen Fortbildungsbedarf. Herr Dr. Rebele hat seine Beobachtungen dokumentiert. Er wird eine schriftliche Antwort vom Fachbereich Grünflächen erhalten.

 
 

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