Auszug - Autofahrer beim Einhalten der StVO unterstützen  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 02.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1523/IV Autofahrer beim Einhalten der StVO unterstützen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1039
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Neumann 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Her Bezirksstadtrat Karnetzki berichtet, dass in der Pfarrlandstraße und im Ritterhufen Parkflächenrahmenmarkierungen aufgetragen seien, welche eine alternierende Parkordnung längs zur Fahrbahn vorgeben. Diese seien 1982 durch die damalige Straßenverkehrs-behörde beim Polizeipräsidenten angeordnet worden. Fehlten diese Markierungen, richte sich die Parkordnung wie in allen übrigen Straßen nach § 12 Abs. 4 StVO. Folglich sei zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren und Grundstückszufahrten seien freizuhalten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO). Die vorhandene Straßenbreite von 5,70 m lasse jeweils nur das Parken an einem der beiden Fahrbahnränder zu (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO). Abgefahrene Parkstandsmarkierungen fielen in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes.

Die Fraktion der Piraten erklärt, dass neue Markierungen teurer seien, als neue Verkehrszeichen.

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki wiederholt, dass die Notwendigkeit für eine neue Anordnung nicht gegeben sei.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der TOP vertagt.

 
 

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