Auszug - Familienfreundlicher Bezirk II: Der Bezirk als familienfreundlicher Arbeitgeber  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 19.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1325/IV Familienfreundlicher Bezirk II: Der Bezirk als familienfreundlicher Arbeitgeber
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:959
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne/Schellenberg, Stahr 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Antrag wurde beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Frauenvertretung Maßnahmen zu erproben, um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen. Dabei soll nicht nur die Betreuung von Kindern in das Konzept einbezogen werden, sondern auch die Pflege von älteren oder kranken Angehörigen.

Die Belange des Arbeitgebers und die Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes müssen dabei Berücksichtigung finden. Mögliche zu erprobende Maßnahmen sind beispielsweise:

 

       mehr Flexibilität bei der Gleitzeit (z.B. Möglichkeit von Minusstunden in begründeten Fällen)

       kurzfristige Teilzeit

       Arbeitszeitkonten

       Home Office für einen Teil der Arbeitszeit und auf eine abgesprochene Dauer begrenzt

       Job-Sharing

 

Begründung:

 

Beispiele in anderen Kommunen und der Senatsverwaltung zeigen, dass mehr Flexibilität als bisher in Steglitz-Zehlendorf vereinbart möglich ist. Der Bezirk sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und den Beschäftigten, die Familienverantwortung tragen, den Spagat zwischen Job und Familie etwas leichter machen.

Außerdem macht Familienfreundlichkeit den Bezirk als Arbeitgeber attraktiver und kann so dazu beitragen, dem Fachkräftemangel in der Verwaltung entgegen zu wirken.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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