Auszug - Familienfreundlicher Bezirk IV: Stadtplanung für Kinder und Jugendliche  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1397/IV Familienfreundlicher Bezirk IV: Stadtplanung für Kinder und Jugendliche
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1000
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne/Schellenberg, Stahr 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Bernhöft erklärt zum Änderungsvorschlag, dass nach dem Fachforum sich mehr Weitblick eröffnete. Im Antrag fehlten viele Ergänzungen, die nun enthalten sind. Wichtig zu diesem Antrag ist, dass die Stadtplanung auch Verantwortung übertragen werden soll.

 

Änderungsvorschlag der Grünen-Fraktion zum Antrag „Familienfreundlicher Bezirk IV: Stadtplanung für Kinder und Jugendliche“, Drs. 1397/IV:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Leitlinien in der Stadtplanung umzusetzen:

 

Kinder und Jugendliche sind bei Planungen von Vorhaben im öffentlichen Raum sowie bei städtebaulichen Planungen zu beteiligen. Dazu zählen:

-          Planungen von Neubau- und Sanierungsgebieten,

-          der Neu- und Umbau von öffentlichen Grünanlagen,

-          die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Spielplätze,

-          der Neu- und Umbau öffentlicher Plätze und öffentlicher Straßen, weil sie die alltägliche Aufenthaltsqualität von Kindern und Jugendlichen betreffen,

-          der Neu- und Umbau von Schulhöfen, in Abstimmung mit der für Schule zuständigen Abtei­lung.

 

Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig über Planungen entsprechender Vorhaben informiert werden. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen muss alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Die Rückmeldungen und Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen müssen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.

 

Hierzu soll geprüft werden, ob eine Kooperationsvereinbarung entsprechend der Berlinweiten Rahmenvorlage zwischen der Abteilung Jugend und der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden kann.“

 

Der Antrag wurde nach einer kurzen Diskussion einstimmig angenommen.

 
 

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