Auszug - Kleingartenanlage Eugen-Kleine-Brücke  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Auf Grund der Tatsache, dass der Kleingartenbebauungsplan Eugen-Kleine-Brücke in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin gescheitert ist, da der Lärmschutz für die Kleingärtner nicht ausreichend gewürdigt sei – mit der Folge, dass der Bebauungsplan in Gänze für unwirksam erklärt wurde – wurden seitens des Stadtplanungsamtes verschiedene Maßnahmen, wie mit dem Planungsrecht und den Kleingärtnern umzugehen sei, erläutert.

Herr Leitner vom Stadtplanungsamt führt durch 5 verschiedene Varianten, die in 3 Gruppen (Kleingartenanlage erhalten, Gewerbegebiet und Wohnungsbau) einzuteilen sind und dem Protokoll als Anlage beiliegen.

 

Herr Leitner erläutert die Varianten nach planerischen Maßnahmen, setzt sich mit den Auswirkungen auf die Kleingartenanlage auseinander, definiert die städtebaulichen Auswirkungen und öffentlichen Belange, weist auf die Verfahrensrisiken / rechtliche Risiken hin und legt die zu erwartenden Kosten bzw. die finanziellen Risiken dar.

 

Nach Abschluss der Variantenvorstellung erklärt der Vorsitzende, dass die Varianten 1 und 2 (Erhalt der Kleingärten) die seitens des Bezirkes Bevorzugte sei. Weitere Prüfungen müssten jedoch noch stattfinden, auch und gerade im Hinblick auf die Finanzierung und eventuelle Entschädigungszahlungen.

 

Die Grüne-Fraktion erläutert, dass sie neben den Varianten 1 und 2 auch die Variante 5 (Wohnungsbau) interessant und unterstützenwert fände. Allerdings weist sie darauf hin, dass sich alle Fraktionen in der Vergangenheit einig gewesen seien, die Kleingartenanlage zu sichern.

Die Piraten-Fraktion schließt sich der Meinung der Grünen-Fraktion an und unterstützt, falls die Varianten 1 und 2 nicht umzusetzen seien, die Variante 5.

 

Die SPD-Fraktion schließlich tendiert ebenfalls zu den Varianten 1 und 2 und weist darüber hinaus darauf hin, dass aus ihrer Sicht sozialer Wohnungsbau an dieser Stelle schwer vorstellbar sei.

 

Der Vorsitzende bitte um Überprüfung der Frage, ob bei Variante 5 eine Abschöpfung des Mehrwertes möglich sei, da mit einer Wohnbebauung eine Wertsteigerung des Grundstückes einhergehen sollte.

 

Frau Lappe weist darauf hin, dass das Amt wahrscheinlich keine von vornherein entschädigungslose Veränderungssperre mehr erlassen könne, da die 4-Jahresfrist, in der entschädigungsfrei geplant werden könne, abgelaufen sei.

 

Seitens des Stadtplanungsamtes wird abschließend eine Versendung der Pläne in elektronischer Form an die Fraktionen zugesichert.

 
 

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