Auszug - Vogelschutz an Gebäuden bei Bauvorhaben
BV Frau Dr. Kersten teilt mit, dass es auf Grund der modernen Architektur zunehmend weniger Gebäudebrüter gäbe als früher. Hier müsse Abhilfe geschaffen werden. Die Städte Gütersloh und Köln sowie der Landkreis Tübingen hätten entsprechende Vorgaben bei Genehmigungen von Bauvorhaben. UmNat L Herr Dr. Ruck führt aus, dass nach § 44 BNatG Gebäudebrüter einem sehr hohen Schutz unterlägen. Soweit entsprechende Bauanträge gestellt werden, informiert das Amt bereits schriftlich den Bauherrn. Er teilt einen Flyer der Senatsverwaltung „Vögel und Fledermäuse Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung“ aus. Der Antrag wird im Anschluss sinnvollerweise im Stadtplanungsausschuss beraten, da das Stadtentwicklungsamt schon im Vorfeld Bauherren berät. BV Herr Henning schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass das Rathaus Zehlendorf als Modellprojekt mit aufgenommen werden soll. JGUT Dez Frau Markl-Vieto spricht sich gegen diesen Vorschlag aus, da es noch nicht klar sei, wie es mit der Fassade weitergeht. UmNat L Herr Dr. Ruck wendet ein, dass sich dieser Antrag an private Bauherren richte. Für bezirkliche Gebäude könnte ggf. ein eigener Antrag gestellt werden. Am Rathaus Zehlendorf gibt es bereits Nisthilfen an den Gebäudeteilen A und D. BV Frau Krohm möchte den Antragstext nicht ändern.
Der Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen. |
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