Auszug - Abgabe des Wohnhauses Tautenburger Str. 34 sowie der Grundstücke Tautenburger Str. 32 und 37/39 (darauf befindlich per Generalmietvertrag angemietete Wohnhäuser der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung des Wohnhauses und der Grundstücke durch die BIM per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten  

 
 
54. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 1.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1265/IV Abgabe des Wohnhauses Tautenburger Str. 34 sowie der Grundstücke Tautenburger Str. 32 und 37/39 (darauf befindlich per Generalmietvertrag angemietete Wohnhäuser der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung des Wohnhauses und der Grundstücke durch die BIM per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:909
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

TOP 1.1. wird zusammen mit TOP 1.2 behandelt.

 

Als Gast sind Frau Jahn vom Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft DeGeWo sowie Herr Ernst als Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) erschienen.

 

Frau Jahn (DeGeWo) berichtet und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zur Abgabe der Seniorenwohnhäuser Dreilindenstraße und Mudrastraße wie folgt:

 

Aufgrund des schlechten Zustands der bestehenden Geude macht für die DeGeWo aus wirtschaftlichen Gründen nur der Abriss mit anschließendem Neubau Sinn. Die Gebäude sind im jetzigen Zustand nicht im vollen Umstand nutzbar, was der hohe Leerstand beweist. Bis zum Abriss würden keine Sanierungen außerhalb der mietrechtlichen Verpflichtungen durchgeführt werden. hrend der Abriss- und Neubauphase würden die bisherigen Mieter in Ersatzwohnungen untergebracht werden. Bis zum Beginn des Abrisses würde ein Vermietungsstopp herrschen.

 

Wie viele Wohnungen durch den Neubau entstehen, ist vom Baurecht abhängig. Auf jeden Fall wird seniorengerechtes Wohnen ermöglicht werden, aber es werden sicherlich auch andere Bedarfsgruppen wie Studenten oder Flüchtlinge berücksichtigt. Der künftige Mieterkreis muss gemeinsam bedarfsgerecht erarbeitet werden und hängt auch von der Zulässigkeit der baulichen Nutzung ab. Die Mieten im sozialen Wohnungsbau liegen zu Beginn bei 6,50 €. 80 % der Wohnungen sollen r Mieten unter 10,50 angeboten werden.

 

Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften tragen sich selbst und erhalten keine Zuschüsse des Landes Berlin. Die Gewinne werden in die Bestandserhaltung und das Wachstum durch Neubau investiert. r den Bau von Sozialwohnungen werden öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen.

 

 

Herr Ernst (WBM) berichtet und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zur Abgabe der Seniorenwohnhäuser in der Tautenburger Straße wie folgt:

 

Die WBM rde die Seniorenwohnhäuser gern übernehmen, um die Vermietung selbst zu betreiben und somit einen höheren Vermietungsstand zu erreichen. Die Wohnungen befinden sich nach einer Sanierung in einem vermietungsfähigen Zustand. Jedoch stehen derzeit von 47 Wohnungen 28 leer. Zwar sollen die Wohnungen primär an Senioren vermietet werden, aber bei weiterem Leerstand muss entweder über eine seniorengerechte Modernisierung oder eine anderweitige Nutzung nachgedacht werden. Als Hauptgrund für den hohen Leerstand wird die fehlende Barrierefreiheit angesehen. So sind die Wohnungen in den oberen Etagen ohne Fahrstuhl für ältere Menschen schlecht zu erreichen.

 

Da teilweise Zweckbindungenr Seniorenwohnen vorgegeben sind, ist das Seniorenwohnen gehrleistet. Einigeuser sind mittlerweile aufgrund der vollständigen Rückzahlung der Fördermittel von der Zweckbindung befreit. Es wird geprüft, ob die Fläche ggf. durch den Neubau weiterer Gebäude, u.a. auch für das Seniorenwohnen, verdichtet werden kann. Diehe der Miete richtet sich nach der Ortsüblichkeit (max. 10 % oberhalb der Ortsüblichkeit) oder ist aufgrund derrdermittel entsprechend festgelegt.

 

BzStR Karnetzki führt aus, dass die Vermietung vom Bezirk durchgeführt wird, die Bewohner jedoch die Miete direkt an die WBM zahlen. Für die nicht vermieteten Wohnungen zahlt der Bezirk eine Ausgleichsmiete. Die Höhe der Miete ist vertraglich im Generalmietvertrag geregelt. BzStR ckisch führt aus, dass der Mietausgleich in 2014 165.000 € betrug und der Leerstand immens ist, der Bezirk hat keine finanziellen Möglichkeiten, die Wohnungen altersgerecht zu sanieren.

 

Frau Lau von der Seniorenvertretung macht darauf aufmerksam, dass der Bedarf an kleineren Wohnungen in einem altersgerechten Standard und bezahlbarer Miete bei den Senioren hoch ist.

 

 

Die SPD-Fraktion beantragt die Vertagung der Vorlagen, dem der Ausschussvorsitzende entspricht. Es herrscht Uneinigkeit darüber, zu wann die Vorlagen vertagt werden. Die Grüne-Fraktion stellt einen GO-Antrag und schlägt die Vertagung auf die übernächste Sitzung am 10.09.2015 vor. Darüber wird unter den Ausschussmitgliedern Einigkeit erzielt.

 
 

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