Auszug - Verträge über Baumaßnahmen  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1329/IV Verträge über Baumaßnahmen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:921
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne/Schellenberg, Berger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die antragstellende Fraktionhrt aus, dass künftig vertraglich festgelegt werden sollte, dass Auftragnehmer in bezirklichen Ausschüssen Rede und Antwort stehen ssen.

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki entgegnet, dass er keine Notwendigkeit für einen solchen Antrag sehe, da der Bauausschuss als Kontrollorgan des Bezirksamtes jederzeit die Möglichkeiten habe, Fragen an dieses zu stellen und bei Bedarf auch Architekten in die Sitzungen einzuladen. Von dieser Möglichkeit sei in der Vergangenheit auch schon Gebrauch gemacht worden.

Eine Konfliktsituation könne er nicht erkennen, somit müsse auch keine vertragliche Regelung getroffen werden. Eine solche würde als besondere Leistung des Architekten auch weitere Kosten nach sich ziehen, die Herr Karnetzki aufgrund der fehlenden Konfliktsituation für unnötig hält.

Außerdem gehöre es nicht zu den Aufgaben des Bauausschusses, Baumaßnahmen im Rahmen des Gremiums selbst zu steuern und einzelne Baufirmen einzuladen und anzuhören. Differenzen seien in diesem Fall vorprogrammiert. Herr Bezirkstadtrat Karnetzki bittet, von dem Antrag abzusehen.

Die Fraktion der Grünen entgegnet, dass es hier nicht um kleinere Probleme auf Baustellen, sondern, wie im Antrag nachzulesen, um dringende Fragen des Baugeschehens und Baufortschritts gehe.

Die Fraktion der SPD erkennt im vorliegenden Antrag grundsätzliche Probleme. Zum einen, formal, die Tatsache, dass das Bezirksamt der Ansprechpartner für den Bauausschuss ist, der jederzeit um Informationen bitten könne, da ihm ja die Kontrolle über das Bezirksamt obliege. Über die Frage, ob dann noch externes Fachwissen zu einer Sitzung hinzugezogen werden soll, entscheide der Bezirksstadtrat, der ja selber Mitglied im Bauausschuss sei und nicht die anderen Mitglieder. Laut Geschäftsordnung habe dieser auch das Rederecht an Bezirksamtsmitarbeiter oder Externe zu erteilen.

Daneben werde auch ein inhaltliches Problem gesehen: seine Aufgabe sei es, dass Bezirksamt zu kontrollieren und nicht die ausführenden Baufirmen. Es sei einzig die Entscheidung des Bezirksamtes festzulegen, ob und welche Sachverständigen hinzugezogen werden sollen. Die Fraktion der SPD bringt zum Ausdruck, dass aus obigen Gründen, nicht nur Zweifel am Sinn, sondern auch an der Zulässigkeit des Antrages seien.

Die Fraktion der Grünen erwidert, dass es nicht um die kleinteilige Steuerung von Baumaßnahmen gehe, sondern der Antrag nur bei längeren Bauverzögerungen zum Tragen kommen solle. Als Beispiel werde auf die Max- von- Laue- Oberschule, bei der ein Treppenabsatz über Monate nicht in Stand gesetzt wurde, verwiesen. Dieser Fall sei im Bauausschuss nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt worden, so dass sie sich gewünscht hätte, dass die entsprechende Baufirma sich in einer Sitzung hätte rechtfertigen müssen. Der Antrag ziele auf solche Extremfälle, in denen das Schulleben über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt wurde. Das könne man auch so noch in den Antrag integrieren.

Die Fraktion der Piraten bringt zum Ausdruck, dass der vorliegende Antrag die Arbeit des Ausschusses maßgeblich erleichtere, da er grundlegende Fehlabläufe vorbeuge und eine wirksame Kontrolle ermögliche. Auch hintergehe man das Bezirksamt damit nicht, sondern könne mit ihm gemeinsam Mängel aufdecken.

Die Fraktion der CDUlt es für positiv, wenn in seltenen Sonderfällen auch die Menschen aus der Praxis der Baumaßnahmen angehört werden könnten. Dies unterstütze die Kontrollmöglichkeiten des Ausschusses.

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki  erklärt, dass im Antrag nicht von Sonderfällen die Rede sei, sondern ein pauschaler Passus gefordert werde. Selbst die Sonderfälle könne man aber in einem Vertrag rechtlich nicht verankern, da sie im Leistungsverzeichnis nicht enthalten seien. Auch gäbe es praktische Probleme in der Arbeit des Bauausschusses, da es meist nicht bei einer Firma bliebe, die man einladen müsse. Auch wie der Ausschuss mit den Ergebnissen der Befragungen umgehen müsse, sei unklar.  Das Vorhaben sei nicht umsetzbar.

Die Fraktion der SPD unterstreicht nochmals seine Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Antrages, und verweist auf den §12 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Aus dem Paragraphen lasse sich schlussfolgern, dass der Ansprechpartner des Bauausschusses zur Erlangung von Informationen eindeutig das Bezirksamt sei. Außerdem verweist sie auf den Paragraphen 9, Absatz 4. Die Möglichkeit des Bauausschusses zur Einladung von externen Sachkundigen sei darin enthalten, gleichzeitig aber auch der Weg dahin vorgezeichnet, der nur über den Bezirksverordnetenvorsteher führe. Sie sehe den Antrag immer noch als unzulässig an.

Die Fraktion der Grünen distanziert sich von der Vorstellung, der Bauausschuss könnte alle operativen Baumaßnahmen an sich ziehen. Stattdessen stünden lediglich die „Problemfälle“ im Fokus.

Sie betont zusätzlich, dass zur Erfüllung der Kontrollpflicht des Bauausschusses Informationen zwingend nötig seien. Nur gut informiert könne der Ausschuss zu sinnvollen Amtshandlungen anregen.

Die Fraktion der Piraten gibt zu bedenken, dass die rechtliche Zulässigkeit des Antrages ja vom Rechtsamt geprüft werden könne.

Die Fraktion der SPD verweist außerdem auf die Kostenproblematik.

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki regt an, nochmals über die Praktikabilität des Antrages nachzudenken. Kleine Firmen könnten Probleme haben, den Passus im Vertrag zu erfüllen. Die Kosten des Antrages stünden in keiner Relation zu seinem Nutzen, da die Auftragnehmer ihre Kosten für den Mehraufwand vor dem Bauausschuss einfordern würden. Von einer Kostenneutralität auszugehen, sei ein Irrglaube.

Der Antrag wird mit neun Ja- Stimmen, vier Nein- Stimmen, bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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