Die CDU-Fraktion regt eine Evaluierung der Parkregelung in der Ritterstraße im Ortsteil Lichterfelde an. Verkehrsteilnehmern wäre nicht klar, warum sie nicht auf dem dort vorhandenen unbefestigten Gehwegunterstreifen ihre Fahrzeuge abstellen dürften. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki weist darauf hin, dass es sich bei dem in Rede stehenden Straßenteil um einen Gehweg handele welcher nur beparkt werden dürfe, wenn dies durch Verkehrsbeschilderung angeordnet ist. Das Amt verweist insbesondere auf die Beantwortung der Drs. 1427/III in gleichem Zusammenhang. Aktueller Handlungsbedarf besteht nicht.
Die Fraktion der CDU mahnt die überarbeitete schriftliche Aufstellung der Drucksachen an, welche der VLB zuständigkeitshalber zur Beantwortung übersandt wurden. Das Amt wird gebeten, eine vollständige Aufstellung zur ersten Sitzung nach der Sommerpause 2015 zur Verfügung zu stellen. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki regt darüber hinaus gegenüber dem Ausschussvorsitzenden an, Herrn Lange (Amtsleiter der VLB) zu einer der nächsten Ausschusssitzungen persönlich einzuladen und zur Problematik der Drucksachenbeantwortung zu befragen.