Auszug - Lückhoffstraße 17  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

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Stadt L  Frau Lappe erläutert anhand von Plänen und Entwürfen den Planungsstand für das Bauvorhaben Lückhoffstraße 17. Wie in TOP 1 geregelt, können sich der anwesende Bauherr sowie Nachbarn des Grundstücks an der Erörterung des Projekts beteiligen.

Frau Lappe berichtet, für das Grundstück sei ein neuer Bebauungsvorschlag erarbeitet worden, der dem Amt als Bauvoranfrage vorliegt. Diese werde derzeit geprüft. Das nunmehr geplante Gebäude sei ein klassischer Villenentwurf mit zwei Geschossen und einem roten Zielgeldach mit Gliederungen und Elementen, wie man sie auch bei anderen Häusern im Umfeld findet. Auf der Rückseite soll das Gebäude einen eingeschossigen Anbau (plus steiles Walmdach) mit weiterer Wohnfläche erhalten.

Um im Vorgarten eine Rotbuche zu erhalten, wird der Baubeginn um acht Meter zurückgesetzt; damit hat der Vorgarten eine Tiefe von 14 m. Dahinter befindet sich der Hauptbaukörper mit einer Bebauungstiefe von 20 m. Mit dem Anbau ergäbe sich eine Bebauungstiefe von insges. 43 m. Für diesen Bereich sei allerdings nur eine Bebauungstiefe von 20 m vorgesehen. Das Amt prüfe derzeit vor allem, in welcher Höhe und mit welcher Tiefe der hinter dem Haus gelegene Anbau vorstellbar ist.

Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von 1.900 m²; es sollen ca. 390 m² Grundfläche entstehen, was die zulässige GRZ von 0,2 ermöglichen würde. Allerdings bestehe kein Recht auf die volle Ausnutzung der GRZ; in Einzelfällen – z.B. zum Erhalt eines schützenswertes Baumes – könne es auch nur ein Recht auf eine „angemessene“ Ausnutzung des Grundstücks geben. In die Betrachtungen einbezogen werden müsse, dass auch des benachbarte Baudenkmal einen eingeschossigen Anbau mit Dach besitzt.

Frau Lappe erklärt, das Volumen der Villa mit den Abständen zu den Nachbargrundstücken sei städtebaurechtlich akzeptabel. Für die Genehmigung des Anbaus komme es allerdings auf dessen Höhe und Tiefe an. Hier müsse vor allem geprüft werden, inwieweit die im Entwurf des Bebauungsplans vorgesehenen hinteren Baugrenzen verschoben werden können, da auch das geplante Gebäude zum Erhalt der Rotbuche nach hinten verschoben ist. Allerdings würde der Anbau über diese verschobene Tiefe hinausreichen. Andererseits seien auch in der Umgebung etliche Gebäude – wie auch das benachbarte Baudenkmal – eher nach hinten gerückt. Auch bei der Größe der umliegenden Gebäude könne man nicht in jedem Falle sagen, dass sie die GFZ einhalten oder überschreiten, da sich deren Berechnung im Laufe der Zeit mehrfach geändert hat.

Anwesende Nachbarn äußern ihr Unverständnis darüber, dass hier bestehende Baugrenzen nicht eingehalten werden sollen. Frau Lappe erklärt, dass das Bebauungsplanverfahren noch nicht abschlossen sei und die Baugrenzen für das Grundstück erst noch geschaffen werden müssen. Hier müsse eine Lösung gefunden werden, die für den Bauherrn wie für die Nachbarn akzeptabel ist.

Die direkten Nachbarn äußern weiterhin die Sorge, dass bei einer Genehmigung der vorgestellten Pläne auch bei weiteren Neubauten entsprechende Ausnahmen genehmigt werden müssten. Allerdings seien ihnen z.B. der Bau einer Garage im hinteren Bereich ihres Grundstücks versagt worden, so dass sie hier eine Gleichbehandlung fordern. Frau Lappe und der Ausschussvorsitzende erklären, dass eine Abwägung immer nur für das jeweilige Grundstück getroffen werden könne.

Der Ausschussvorsitzende bittet das Amt, seine Prüfung der Bauvoranfrage fortzusetzen und dem Ausschuss in dessen nächster Sitzung einen Ergebnisvorschlag zu präsentieren.

 
 

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